(openPR) Anteile an einigen MPC-Rendite-Leben-Fonds werden derzeit zu Minikursen an der Zweitmarktbörse in Hamburg zum Verkauf angeboten: durch enttäuschte Anleger. Nachfrage gibt es nur in ganz geringem Umfang und nur zu ganz niedrigen Kursen von teilweise nur 5% des ursprünglichen Nennwerts. „Die Kapitalverluste sind gewaltig“, klagt Anlegeranwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de. Die versprochenen Verzinsungen haben Anleger schon lange nicht mehr bekommen.
Die umstrittenen Fonds haben mit den Geldern der Anleger laufende Lebensversicherungs-Policen erworben. Seit etwa zehn Jahren gibt es diese makabren Fonds. Sie spekulieren im Auftrag der Anleger darauf, dass die Versicherungsgesellschaften bei Fälligkeit der Policen mehr auszahlen als die Summen, welche die Fonds für die Policen aufgewendet haben.
Die Probleme der Fonds können darin bestehen, dass die Versicherten länger als erwartet leben. „Todeswetten“ werden solche Anlagen in Medien genannt. Je später die Versicherten ableben, desto später zahlen die Versicherer die Policen aus. Entsprechend länger müssen die Fonds die laufenden Beiträge weiterzahlen, welche die Verkäufer der Policen nicht mehr zahlen. Die Verwaltungskosten der Fonds laufen ebenfalls weiter. „Viele der ab 2003 in zunehmenden Umfang aufgelegten Fonds sind dadurch in arge Liquiditätsnöte geraten“, weiß Anwalt Dittke aus Schadenersatzprozessen: „Es wird deutlich, dass Anlagen in derartigen Fonds hoch riskant sind. Sie sind allenfalls für Anleger geeignet, die gewillt sind, die Gefahren in der höchsten Risikoklasse einzugehen.“
Die Deutsche Bank hat Anlegern ihrer Kompass-Life-Fonds 80% ihrer Einzahlungen erstattet; vermutlich um nicht Jahre lang mit Schadenersatzprozessen überzogen zu werden. Zeitungen berichten von Prozessen gegen Sparkassen aus NRW. Sparkassen, die – ihren Statuten entsprechend – in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet sind, haben ebenfalls in erheblichem Umfang Leben-Policen an Anleger vermittelt; z.B. mit Anteil an Fonds der Verwaltungsgesellschaft MPC aus Hamburg.
„Soweit Sparkassen oder andere Geldinstitute nicht auf die hohen Provisionen hingewiesen haben sollten, die sie für derartige Vermittlungen erhalten haben, können Anleger diese Geschäfte vor vornherein rückgängig machen“, erklärt Anwalt Dittke: „Hätten sie gewusst, dass von ihren Einzahlungen in Höhe von meist 105% nur 92% zur Anlage kamen, hätten sie diese Geschäfte nicht abgeschlossen. Soweit ihnen dieses Missverhältnis von den Beraten der Banken und Sparkassen vorenthalten wurde, können sie auf dem Klageweg ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurückerhalten und zusätzlich noch Zinsen zugesprochen bekommen, die sie mit dem Kapital bei anderer Verwendung hätten kassieren können.“
Düsseldorf, 14.03.2013
Klaus Dittke, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht