(openPR) 10. Juli 2003 - Zu dem Vorschlag aus einigen Bundeslaendern, Hausmeister, Energieversorger, Schornsteinfeger und andere zur Mithilfe bei gerichtlich angeordneten akustischen Wohnraumueberwachungen zu verpflichten, erklaert der Justitiar der SPD-Bundestagsfraktion, Hermann Bachmaier:
Eine gesetzliche Verpflichtung von Privatpersonen, bei der Verwanzung von Wohnungen zu helfen, ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren. Es ist gut, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das unmissverstaendlich klargestellt hat.
Besorgniserregend allerdings bleibt, dass sich die Justizminister der Laender mit derart abwegigen Vorschlaegen ueberhaupt ernsthaft beschaeftigen. Noch beklemmender ist, dass einige offensichtlich im Sicherheitsdenken voellig verfangene Minister solche Plaene auch noch dem Bundesjustizministerium zur Umsetzung empfehlen.
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Die Vorstellung, dass Buergerinnen und Buerger zu polizeilichen Handlangerdiensten verpflichtet werden koennten, ist beunruhigend. Damit wuerden Vertrauensverhaeltnisse untergraben, ohne die wir in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht leben koennen. Handwerker, Hausmeister, Brieftraeger, Schornsteinfeger und Putzhilfen als V-Leute der Kriminalpolizei: Das ist eine unertraegliche Zumutung nicht nur fuer diese Berufsgruppen und auch ein boeser Geburtstagsgruss an George Orwell, der vor wenigen Wochen 100 Jahre alt geworden waere.