(openPR) Die Themen Betrug und Wirtschaftskriminalität haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, da die entstandenen Schäden für die Kreditwirtschaft stetig angewachsen sind. Neben den materiellen Schäden drohen Kreditinstituten v.a. auch Reputationsrisiken.
Somit sind die Verhinderung und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und sonstigen Straftaten in den Instituten von hoher Bedeutung. Nach § 25c KWG sind Kreditinstitute angehalten, durch die Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme sowie Kontrollen strafbare Handlungen zu Lasten der Institute bereits im Vorfeld zu verhindern. Durch eine effiziente Abwehr von Finanzbetrug kann auch ein sehr effektiver Ertragsbeitrag durch die Vermeidung von Risiko- bzw. Schadensersatzkosten geleistet werden. Der neue § 25c KWG ist zum 30. April 2011 in Kraft getreten. Auch die PrüfbV wurde ergänzt. Somit werden die Wirtschaftsprüfer die Betrugsbekämpfung nunmehr ähnlich intensiv prüfen, wie schon die Geldwäschebekämpfung.
Eine rechtzeitige Vorbereitung ist wichtig. Einige der Themen des "Basis-Seminars zur Betrugs-Prävention" am 10. Juni 2013 in München:
-Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsanalyse
-Sie erhalten den Überblick über die in Betracht
kommenden Straftaten und Risiken
-Lernen Sie die Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten
kennen
-Methodik der Prävention
-Datenschutz und Arbeitsrecht – was ist erlaubt, was nicht?
-Wie muss, wie darf intern ermittelt werden?
-Ermittlungen und Datenschutz
-Die organisatorischen Anforderungen an das Institut
Das Referententeam stellt die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel der Kreditwirtschaft sowie aus der Sicht des Beraters dar.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-06-bf100/basis-seminar-zur-betrugs-pr%C3%A4vention













