(openPR) Der Schweizer Bundesrat hat nunmehr die lange angekündigte Weißgeldstrategie verkündet. Dadurch wird politischer Druck auf die Banken ausgeübt, keine unversteuerten Gelder mehr zu verwalten. Künftig sollen Banken bei der Entgegennahme von Neugeldern eine risikobasierte Prüfung der Steuerkonformität vornehmen. Die Bank darf davon ausgehen, dass der Kunde steuerehrlich ist – außer, es bestehen Anhaltspunkte für das Gegenteil.
Es soll das aus der Geldwäschereibekämpfung bewährte Prinzip gelten: Je stärker ein Kunde aufgrund von Herkunft und Verhalten verdächtig erscheint, desto genauer muss das Finanzinstitut hinschauen.
Die Banken sollen zudem bestehende Kundenbeziehungen nach diesen Grundsätzen auf Verdachtsmomente für steuerunehrliches Verhalten überprüfen. Kann der Kunde einen begründeten Verdacht nicht durch Besteuerungsnachweis widerlegen, so droht die zwingende Beendigung der bestehenden Kundenbeziehung.
US-amerikanische Kunden von Schweizer Banken haben bereits erfahren dürfen, was deutsche Kunden nun erwarten wird. Nachdem die US-amerikanischen Steuerbehörden aufdeckten, dass Schweizer Banken amerikanischen Staatsbürgern in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung geholfen haben, haben US-Justiz und Regierung massiven Druck auf die Banken ausgeübt und diese zur Preisgabe von Kundendaten gezwungen. Die Banken haben die Geschäftsbeziehung zu Kunden zu beenden, die nicht bereit waren, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Ein entsprechendes Vorgehen ist auch gegenüber den deutschen Kunden absehbar.
Somit werden die Schweizer Banken ihre deutschen Kunden zur Nacherklärung nicht versteuerte Gelder bewegen (Regularisierung). Die Nacherklärung unversteuerter Gelder erfolgt dabei im Wege der Selbstanzeige. Die im Zuge der sog. Steuerdaten-Affäre aufgekommene politische Diskussion hatte eine Verschärfung der Selbstanzeige zur Folge. Ziel der Verschärfung war es, dass Teil-Selbstanzeigen künftig keine Straffreiheit mehr bieten sollen. Selbstanzeigen sind daher mit hoher Sorgfalt und Fachwissen um die Fallstricke gefertigt werden, um unerwünschte strafrechtliche Folgen zu vermeiden.
Das Nacherklären der unversteuerten Gelder bei Schweizer Banken erfordert darüber hinaus Fachwissen über die steuerliche Beurteilung der verschiedenen Kapitalanlagen. Das Nacherklären der unversteuerten Geldanlagen bei Schweizer Banken macht damit eine fachkundige Betreuung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich.






