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Rechtliche Konsequenzen für Fahrradfahrer ohne Helm

25.02.201313:25 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Rechtliche Konsequenzen für Fahrradfahrer ohne Helm
Geringere Schadensersatzansprüche für Fahrradfahrer ohne Helm
Geringere Schadensersatzansprüche für Fahrradfahrer ohne Helm

(openPR) Berlin, 22.02.2013. Aus unterschiedlichen Gründen verzichtet die Mehrheit aller deutschen Fahrradfahrer auf einen Fahrradhelm. Bei einem Unfall kann das nicht nur gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch rechtliche.

Auch wenn der prozentuale Anteil an Fahrradfahren mit Helm sehr gering ist, so nimmt die Helmakzeptanz in der Gesellschaft allmählich zu. Dies hat zur Folge, dass Gerichte immer häufiger zu dem Entschluss kommen, dass Fahrradfahrer ohne Helm eine gewisse Mitschuld tragen, wenn sie an einem Unfall beteiligt sind.

Die Gerichte begründen dies mit einer „Außerachtlassung der eigenen Interessen“. Bei einem Unfall bedeutet das, dass der verletzte Fahrradfahrer ohne Helm geringere Schadensersatzansprüche erwarten kann. Die Begründung: Hätte der Fahrradfahrer einen Helm getragen, so hätten schlimmere Kopfverletzungen vermieden werden können.

Darüber hinaus wird die jeweilige Verkehrssituation, die zum Unfallzeitpunkt vorgeherrscht hat, genauer betrachtet. Es kommt hierbei darauf an, ob der Fahrradfahrer auf einem Radweg oder auf einer Straße unterwegs war. Weiterhin ist entscheidend, ob der Unfall innerorts oder außerorts zustande gekommen ist.

Zusätzlich nehmen die Gerichte eine Zuordnung in eine Radfahrergruppe vor. Unterschieden wird hier u.a. zwischen Freizeit-Radfahrern und Radsportlern.
Demnach werden Rennradfahrer einer gefährdeteren Radfahrergruppe zugeordnet als Alltagradler. Für die Gerichte bedeutet dies, dass Radsportler fahrlässiger als Freizeit-Radfahrer handeln, wenn sie keinen Fahrradhelm tragen.

Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es in Deutschland bislang nicht. Einheitliche Rechtsgrundlagen für Fahrradfahrer, die in einen Unfall verwickelt werden, auch nicht.

Bis es keine eindeutigen Beschlüsse gibt, muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Aktuell ist jedoch festzustellen, dass sich eine Tendenz zu geringeren Schadensersatzansprüchen für Fahrradfahrer ohne Helm verzeichnen lässt.

Weiterführende Informationen:
www.auto-und-verkehr.de/index.php?page=564

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