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Niedriglohnfalle Minijob

22.02.201313:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Niedriglohnfalle Minijob
Dr. Dorothea Voss und Dirk R. Schuchardt im Gespräch
Dr. Dorothea Voss und Dirk R. Schuchardt im Gespräch

(openPR) Mit ihrer Publikation „Niederiglohnfalle Minijob“ in den WSI-Mitteilungen 1/2012 hat Dr. Dorothea Voss von der Hans-Böckler-Stiftung für Aufmerksamkeit nicht nur in der Fachwelt gesorgt.

Sie attestiert den Minijobbern einen „Klebeeffekt“, denen es fast unmöglich aus dem Sumpf der Minijobs zu entkommen. Minijobber werden im Gegensatz zu Vollzeitbeschäftigten nicht nur schlechter bezahlt, ihnen werden von manchen Arbeitgebern auch gesetzliche Ansprüche auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unterschlagen.

Minijobber haben auch Nachteile bei der Rente zu befürchten. Erst seit Januar 2013 sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse voll rentenversicherungspflichtig, d. h. es werden künftig Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Teilhabe (Reha) entstehen bzw. gehalten werden. Bis Dezember 2012 war dies nur dann möglich, wenn die Minijobber von sich aus auf die Versicherungsfreiheit verzichtetet („aufgestockt“) hatten.

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Niedriglohnfalle Minijob

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