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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)

Bild: IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)

(openPR) Beteiligungen verlieren immer weiter an Wert – Zweitmarktkurs bei nur noch 17 %

Berlin, 07.02.2013 – CLLB Rechtsanwälte beobachten mit Sorge die aktuelle Wertentwicklung des Fonds, der an der Hamburger Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch 17 % gehandelt wurde. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, der eine Vielzahl von Anlegern des Fonds vertritt, sieht hierin ein Zeichen dafür , dass die Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren haben.



Zahlreiche Anleger haben zwischen zeitlich Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Deutsche Bank und die Commerzbank eingereicht. Ziel der Kläger ist es, mittels der Schadensersatzklagen eine Rückabwicklung ihres Beteiligungserwerbs zu erreichen.

Der Fonds hat ein Problem mit seiner Innenfinanzierung, die zum Erwerb des Fondsobjekts aufgenommen wurde. In diesem Darlehensvertrag sind sog. loan-to-value Klauseln enthalten, wonach das offene Darlehen und der jeweils aktuelle Wert der Immobilie in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen. Dieses Wertverhältnis wird derzeit nicht eingehalten – mit fatalen Konsequenzen für die Anleger. Die Banken können in einer solchen Situation zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen, da sie selbst aufgrund des eigenen, theoretisch höheren Kreditrisikos mehr Eigenkapital nachweisen müssen. Von dieser Möglichkeit haben die Banken Gebrauch gemacht, weshalb die Anleger seit geraumer Zeit keine Ausschüttungen mehr erhalten. Kommt es in einer solchen Situation nicht zu einer Einigung zwischen Banken und Fondsgesellschaft, so können die Banken im Extremfall die Kündigung des Darlehens erklären, was für den Anleger ein Totalverlustrisiko bedeuten kann, erklärt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich.

Als Fazit ist somit festzuhalten, dass derzeit das weitere Schicksal der Fonds ungewiss und im schlimmsten Fall ein Totalverlust für die Anleger eintreten kann. Rechtsanwalt Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weist in diesem Kontext darauf hin, dass CLLB Rechtsanwälte bereits Entscheidungen der Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt und Oldenburg erstritten haben, die Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von IVG Euroselect Beteiligungen zugesprochen haben.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

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