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Euroselect 14 / The Gherkin - Totalverlust für Anleger?

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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

(openPR) Mehr als 9.000 Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG – „The Gherkin“ bangen um ihr in den Fonds investiertes Vermögen. Mit rund 194 Mio. € haben sie sich an einem der Wahrzeichen Londons, dem 180 Meter hohen Büroturm der Swiss Re, „The Gherkin“ beteiligt. Doch schon kurz nach der Schließung des Fonds im Jahr 2008 begann das Fondskonzept zu wackeln. Der sich fortsetzende Preisverfall auf dem Londoner Gewerbeimmobilienmarkt und der gegenüber dem Britischen Pfund (GBP) immer weiter steigende Kurs des Schweizer Franken (CHF) hatten zur Folge, dass die mit dem finanzierenden Bankenkonsortium in GBP vereinbarte Beleihungswertgrenze der Immobilie zum Teil deutlich unterschritten wurde. Hintergrund ist, dass der Fonds ein Fremdwährungsdarlehen in CHF aufgenommen hat und damit ein Währungsrisiko eingegangen ist, welches sich realisiert hat. Die Banken verlangen nun höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten von dem IVG Euroselect Vierzehn. Die Verhandlungen mit den Banken haben bislang zu keinem Ergebnis geführt. Der Fonds schüttet an die Anleger auch weiterhin nicht aus, weil die Banken dies blockieren.



Für den Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” wird es langsam brenzlig, denn sollte keine Einigung zustande kommen, drohen die Kreditkündigung und Verwertung der Fondsimmobilie. Für die Anleger würde dies den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.

Vor diesem Hintergrund haben wir für von uns vertretene Anleger mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Banken geprüft, die sie im Zusammenhang mit der Beteiligung am IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” beraten haben. Dabei haben wir sowohl bei Beratungen durch die Deutschen Bank, als auch durch die Commerzbank zahlreiche Beratungsfehler festgestellt.

So wurde Anlegern die Beteiligung an dem Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.

Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde erklärt, dass der Fonds ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein Währungsrisiko besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme, als auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die Mietzahlungen in GBP erfolgen, kann sich dies negativ auf die Liquidität des Fonds und damit auf die Gewinne und Gewinnausschüttungen auswirken.

Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse Beleihungswertgrenzen vereinbart wurden, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können. Wechselkursschwankungen und Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden ihnen gegenüber von den Beratern nicht thematisiert.

Dementsprechend blieb auch unerwähnt, dass die Preise für Gewerbeimmobilien in London bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Immobilien vielfach als sichere und wertbeständige Sachwertanlage beschrieben.

Außerdem unterblieb in den allermeisten Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende Bank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen.

Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen. Erste Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” sind bereits ergangen.

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-the-gherkin-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falschberatung.html

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