(openPR) 2013 sind wieder eine Vielzahl von Neuerungen im Steuerrecht in kraftgetreten. Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sind u.a. die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und der E-Bilanz von besonderer Bedeutung. Aber auch für Minijobber und Eheleute ändert sich einiges. Daher haben wir hier wichtige Steueränderungen 2013 für Unternehmer und Privatpersonen in zwei Teilen im Überblick zusammengestellt.
Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM-Verfahren)
Das sog. ELStAM-Verfahren (kurz für „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“) ersetzt seit 1.1.2013 die Papier-Lohnsteuerkarte. Alle steuerrelevanten Daten, wie Kinderfreibeträge, Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers werden nun elektronisch gespeichert. Die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern soll so erleichtert werden. Nicht selten sind die in der elektronischen Lohnsteuerkarte hinterlegten Daten jedoch fehlerbehaftet. Wir empfehlen daher vor allem Arbeitnehmern, die in den letzten 12 Monaten Änderungen in Ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, eine Überprüfung der Angaben. Das kann man direkt beim zuständigen Finanzamt machen oder (nach einem etwas umständlichen Anmeldeprozess) auch auf elsteronline.de.
Für Arbeitgeber gilt im Übrigen eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres, um das Verfahren im Unternehmen einzuführen. Ab 2014 gehört die Papier-Lohnsteuerkarte dann endgültig der Vergangenheit an.
E-Bilanz
Für den Veranlagungszeitraum 2012 müssen bilanzierende Unternehmen ihren Jahresabschluss erstmals in elektronischer Form im XBRL Format an das Finanzamt übermitteln. Die bislang mit den Jahressteuererklärungen beim Finanzamt einzureichende ”Papierbilanz” wird dadurch abgelöst. Betroffen sind – unabhängig von Bilanzsumme oder Rechtsform – alle Unternehmen, die einen Jahresabschluss erstellen müssen.
Hintergrund ist das Steuerbürokratieabbaugesetz, das die Abläufe zwischen Unternehmen und Verwaltungen optimieren soll. Die elektronische Bilanz erfordert in vielen Unternehmen auch eine Umstellung der Buchführung. Daher beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn für das Jahr 2012 noch eine Papierbilanz eingereicht wird. Für 2013 ist die E-Bilanz jedoch zwingend.















