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Staatsentschuldung auf dem Rücken der Rentner

(openPR) Autor: Christoph Leichtweiß, Geschäftsführer der Ypos-Consulting GmbH

Seit dem 1. Januar 2013 sind Schuldenschnitte bei neu emittierten Anleihen der Euro-Mitgliedsstaaten deutlich einfacher. Grund ist die sogenannte CAC (Collective Action Clause). Diese erlaubt es staatlichen Schuldnern, Schulden selbst dann nicht zurückzuzahlen, wenn einzelne Anleihebesitzer nicht zustimmen. Die Empörung über die Neuerung schlug in den Medien hohe Wellen. Offenbar hängt das Maß der medialen Aufregung vor allem davon ab, wie offensichtlich der Schuldenschnitt erkennbar ist.



Dem Alterseinkünftegesetz (AEG), das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist, wurde weit weniger Aufmerksamkeit zu teil als den neu eingeführten Anleiheklauseln. Dabei wurde darin unter anderem die Besteuerung der Renten neu geregelt und zwar zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Der Staat verringert – bei gleichbleibender Rentenhöhe – seine daraus resultierenden Belastungen bis zum Jahr 2040 kontinuierlich. Dann wird die gesetzliche Rente zu 100 Prozent der Versteuerung unterliegen. Die Zeche zahlen in erster Linie die kommenden Rentnergenerationen.

Vereinfacht dargestellt wirkt sich das AEG folgendermaßen aus:
Ein Rentner mit 10.000 Euro gesetzlicher Rente pro Jahr versteuerte davon bis zum 31.12.2004 rund 27 Prozent. Macht einen steuerlich relevanten Betrag von 2.700 Euro. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent sind das 900 Euro. Der Staat zahlte also 10.000 Euro Rente aus und erhielt 900 Euro Steuern zurück.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes waren schon 50 Prozent der Rente steuerlich relevant. Bei identischem Steuersatz (zur Vereinfachung wird die Progression bei höherem zu versteuerndem Einkommen vernachlässigt) von 30 Prozent beträgt die Steuerlast nun also 1.500 Euro. Die jährliche Belastung für den Schuldner (Staat) beträgt nur noch 8.500 Euro (10.000 Rente abzgl. 1.500 Euro Steuern).

Noch deutlicher wird das Ziel des Gesetzes bei einem Blick auf die kommende Rentnergeneration. So müssen die geburtenstarken Jahrgänge, die ab 2020 in den Ruhestand gehen, bereits zu Beginn ihres Rentnerdaseins 80 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. Von den 10.000 Euro bleiben bei einem Steuersatz von 30 Prozent dann nur noch 7.600 Euro übrig. 2.400 Euro fließen direkt wieder an den Staat zurück. Wenn das kein intelligentes staatliches Schuldenmanagement ist.

Fazit
Aufgrund der hohen Staatsverschuldung und der demographischen Entwicklung sind weitere Reformen unumgänglich. Je früher die Gläubiger, also die Bürgerinnen und Bürger, dies erkennen und akzeptieren, desto eher können sie sich darauf einstellen. Allerdings sollte sie sich nicht nur auf die Berichterstattung verlassen. Schließlich sind nicht alle Maßnahmen zur Durchführung von Schuldenschnitten so einfach zu erkennen, wie die neuen Anleiheklauseln.

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