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"Im Zweifel für den Anleger" Der Wettbewerb im Markt ‚Anlegerschutz‘

(openPR) Im Jahr 2012 war vermehrt festzustellen, dass Kapitalanlagen sich nicht wie prognostiziert entwickelt und Kapitalanleger nicht selten berechtigt einen Totalverlust ihrer Anlage zu befürchten haben. In diesen Fällen werben um den geschädigten Anleger Anlegerschutz-Organisationen, Vereine und Anlegerschutzanwälte, aber auch selbsternannte Wirtschaftsermittler und in Abhängigkeit stehende Internetmedien, welche auf die Kapitalanleger mit ihren Angeboten „Hilfe für den Anleger“.


Die INTRACT hat festgestellt, dass in der Folge von diesen „Helfern in der Not“ der als erster in Betracht kommende Anspruchsgegner, nämlich der Vermittler bzw. Berater der Kapitalanlage - das schwächste Glied in der Vertriebskette - wegen Falschberatung kostenintensiv auf Schadensersatz verklagt wird. Meistens besteht der Erfolg nur aus einem ausgeurteilten Verfahren gegen den Vermittler. Ob bei diesem etwas zu holen ist bleibt in der Vielzahl der Fälle – sogar in fast allen Fällen – fraglich. Und dessen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung? Bei 99 % aller Fälle, die vor Gericht verhandelt werden, waren die vermittelten Geschäfte nicht abgesichert, weil eine solche Versicherung nur durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden deckt. Auch wenn der Anleger in vielen Fällen Recht bekommt, dass er falsch beraten wurde, hat ihn diese Erkenntnis weiteres Geld gekostet, ohne dass er seine Verluste auf Dritte umlegen kann.
Bei der INTRACT steht die Wiederbeschaffung des verlorenen Investments im Vordergrund. Damit ist die INTRACT wirtschaftlich im Sinne des Anlegers darauf ausgerichtet nur dann kostenintensive Schritte gegen die Beteiligten der Kapitalanlage anzustrengen, wenn mit einer Realisierbarkeit des Schadensersatzanspruchs gerechnet werden kann. „Wir wollen in erster Linie, dass der Anleger seinen möglichen Schaden im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage reduziert und nicht noch mehr Geld verliert, auch nicht durch kostenintensive Prozesse“ formuliert der Geschäftsführer der INTRACT die Geschäftsphilosophie der INTRACT.
Seit 2005 ist INTRACT als Prozessfinanzierungsunternehmen erfolgreich aktiv und hat sich seit 2010 auf die Finanzierung von Aktivprozessen aus dem Bank-Kapitalanlagen- und -Schadensersatzrecht spezialisiert.
Dies setzt voraus, dass sich INTRACT vor einer Finanzierungszusage bereits im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen (Anspruchsgegnern) wie Vorstände, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Directors und Officers, Versicherungen, sogenannte D+O Versicherungen, die bei den Verantwortlichen bestehen dürften, und Hintermänner, bezüglich deren Bonitäten und Chancen einer juristischen Durchsetzung von Ansprüchen hinreichend informiert haben. In Fällen, bei welchen die INTRACT die Prozessfinanzierung übernimmt, liegen uns solche Expertisen bereits vor.
Wir empfehlen Ihnen als Anleger daher, bei den ersten Anzeichen einer Fehlentwicklung nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern Kontakt mit der INTRACT aufzunehmen, wo u.U. bereits juristische Expertisen über möglichen Schadensersatz in Auftrag gegeben wurden. Oft ist bei einer frühzeitigen Überprüfung von geeigneten Maßnahmen noch ein erheblicher Teil eines drohenden Verlustes abzuwenden. Es bestehen Chancen zur Schadloshaltung oder Schadensreduzierung durch das Einschalten von INTRACT, die nicht vertan werden sollten.
Mit sachlich fundierten Hilfestellungen von beauftragten Experten, langjähriger Erfahrung von erfolgreichen Spezialisten, Hintergrundinformationen des INTRACT-Teams und unserem Netzwerk, bestehend aus anerkannten Rechtsanwälten, Gutachtern und Wirtschaftsprüfern, ist INTRACT Ihr kompetenter und vertrauenswürdiger Ansprechpartner.
Für uns stets zielführend: Die Wiederbeschaffung Ihres investierten Geldes.
Luxembourg, 2012 Dez

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