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Europäische Kommission auf Seite der Lebensversicherungskunden

Bild: Europäische Kommission auf Seite der Lebensversicherungskunden
Ein Projekt der proConcept AG
Ein Projekt der proConcept AG

(openPR) Werden Lebensversicherungen bald von der Europäischen Union abgestraft?

Gehören Sie auch zu den Millionen von Deutschen, die die Illusion hatten, mit einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung für Ihr Alter vorsorgen zu können. Mit den blumigsten Prognosen haben Sie sich vielleicht, wie viele andere, gleich zwei Lebensversicherungen aufschwatzen lassen.


Mussten auch Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und stellten mit Entsetzen fest, dass Sie nicht einmal das Geld zurückbekamen, was Sie dereinst einzahlten? Trieb Ihnen der mitgeteilte Rückkaufswert die Tränen in die Augen? Auf Ihre Fragen dazu bekamen Sie sicher die lapidare Antwort: Das ist halt so, wenn Sie vorzeitig Ihre Lebensversicherung kündigen müssen.

Doch nun gibt es ein hoffnungsvolles Signal, und zwar direkt von der Europäischen Kommission. Millionen ehemalige Lebensversicherungskunden blicken zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nun die Rechtsfrage auf dem Tisch hat, ob die Einschränkung des Widerrufsrechtes europarechtswidrig ist. Im Vorweg dieser Entscheidung von enormer Tragweite werden u. a. die Klageparteien, alle Mitgliedstaaten und der Rat der Europäischen Kommission um Stellungnahme gebeten. Diese Europäische Kommission ist schon federführend bei der Entwicklung der EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz gewesen und achtet auf die korrekte Umsetzung in den Ländern der Union.

Die Zeichen stehen auf Sturm

Seit mehreren Jahren bemängeln Verbraucherschützer die Regelwerke der Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen. Vor allem, dass dem Kunden vor Abschluss die Risiken, die Kosten und die drohenden Verluste verschwiegen werden. Damit muss endlich Schluss sein. Dieser Meinung war die Europäische Union ebenfalls und leitete bereits 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein und forderte die korrekte Umsetzung der seit 1994 bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien.
Auch die pro Concept AG vertritt seit Jahren die Auffassung, dass die Rückkaufswerte falsch berechnet werden, vor allem dann, wenn ein Kunde vor dem regulären Ablauf seine Lebensversicherung kündigen musste. Gegen diese Ungerechtigkeiten installierte die pro Concept AG das Projekt LV-Doktor und betreut aktuell mehr als 1.000 Gerichtsverfahren gegen die verschiedenen Lebensversicherungsgesellschaften. Immer öfter können Prozesse zugunsten der ehemaligen Lebensversicherungskunden beendet werden.

Und mit der Frage, ob die bisherigen gesetzlichen Widerspruchsmöglichkeiten den europäischen Richtlinien entsprechen, steht LV-Doktor jetzt gegen die Allianz vor dem Europäischen Gerichtshof! „Dass wir es bis zum EuGH geschafft haben, ist ein kleines Wunder“, freut sich Jens Heidenreich, Direktor der pro Concept AG. Denn die Gesellschaften verhindern immer wieder eine höchstrichterliche Rechtssprechung, indem sie im letzten Moment die Forderung anerkennen. Doch auch das sorgfältig ausgewählte Anwaltsnetzwerk trägt dazu bei. Unermüdlich klagen die Anwälte im Namen der Kunden auf Gerechtigkeit und fordern die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück. Dabei werden sie tatkräftig von den Profis des LV-Doktor Teams unterstützt, die bundesweit alle Prozesse beobachten und die neuesten Trends sofort an alle übermitteln.

Rückenwind aus der EU

Auch am Bundesgerichtshof sind derzeit knapp 70 von LV-Doktor betreute Verfahren anhängig, die auf eine Entscheidung warten. Dabei geht es um die unterschiedlichsten Rechtsfragen, sei es die Frage nach einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Widerrufsmöglichkeiten oder die nach einer angemessenen Verzinsung oder die Vertragsklauseln zu Stornokosten, Abschluss- und Verwaltungskosten. Dass es eine Vielzahl von Angriffsmöglichkeiten gibt, liegt nicht zuletzt an den undurchsichtigen Vertragswerken der gesamten Lebensversicherungsbranche und der Tatsache, dass sie durch die deutsche Gesetzgebung auch gestattet sind.
Doch die Europäische Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass der Verbraucherschutz in den deutschen Gesetzen noch immer nicht europarechtskonform geregelt ist. Zwar hat Deutschland nach dem Vertragsverletzungsverfahren 2008 ein neues Versicherungsvertragsgesetz und damit eine neue Basis für alle in der Folgezeit abgeschlossenen Verträge geschaffen, doch das hat naturlich keine Auswirkungen für alle vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Lebensversicherungs- und privaten Rentenversicherungsverträge. In ihrer Stellungnahme zum laufenden Gerichtsverfahren bezieht die Europäische Kommission klar Position auf Seiten der Verbraucher und bestätigt auch weiterhin die Europarechtswidrigkeit der Widerrufsregelungen.

Große Hoffnung auf hohe Nachzahlungen

Gerade diejenigen, die in den ersten Jahren ihre Lebensversicherung kündigen mussten und komplett leer ausgingen, können auf erhebliche Nachzahlungen hoffen, wenn der Europäische Gerichtshof der Urteilsempfehlung der Kommissare folgt. Das bleibt natürlich abzuwarten. Wenn jedoch höchste europäische Institutionen die Meinung vertreten, dass hier etwas nicht richtig läuft, wer soll dem noch entgegenstehen?
LV-Doktor bereitet sich bereits auf die Flut der anstehenden Nachforderungen vor. Denn eins ist klar: Auch nach dem Urteil vom EuGH, das hoffentlich verbraucherfreundlich ausfällt, werden die Lebensversicherer nicht von sich aus tätig. Wie bereits nach etlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes werden sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit von jedem einzelnen Lebensversicherungskunden auffordern lassen, damit sie die Rückkaufswerte korrigieren und nachzahlen. Und damit sich bei der Neuberechnung nicht wieder Fehler einschleichen, sollten sich Lebensversicherungskunden der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft anschließen - schließlich haben die ehemaligen Versicherungskunden sonst nirgends die Chance, alle eingezahlten Beiträge nebst 7% Verzinsung zu erhalten.

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