openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ausgezahlt.



Die für Verbraucher nachteiligen Klauseln zu der Berechnung von Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien wegen ungerechtfertigter Benachteiligung unwirksam. Bei einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer führte dies bislang dazu, dass die Kunden hohe finanzielle Einbußen trafen. Unter anderem hierauf soll der Versicherungssenat des BGH sein Urteil gestützt haben. Das Urteil soll sich sowohl auf bestehende, als auch auf neue Verträge auswirken, die Klauseln also umfänglich unwirksam sein.

Da nur wenige Kunden ihre Lebensversicherung bis zum ursprünglich geplanten Ende aufrecht erhalten, dürfte das Urteil des Bundesgerichtshofs große Bedeutung für viele Lebensversicherungskunden haben. Als Geldanlage sind Lebensversicherungen weit verbreitet, entsprechend häufig sollen die Klauseln auch zur Anwendung gekommen sein.

Durch das Urteil sind die beanstandeten Klauseln mit sofortiger Wirkung unwirksam. Den Lebensversicherungskunden steht somit im Falle vorzeitiger Vertragskündigung eventuell ein höherer Auszahlungsbetrag zu, als es von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilt wurde.

Es ist somit allen Lebensversicherungskunden zu empfehlen, durch einen erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen, ob auch ihr Vertrag von diesem Urteil begünstigt ist. Jedoch nicht nur bei der Kündigung, bereits beim Abschluss oder einer Änderung des Lebensversicherungsvertrages kann es zu Problemen in vielen Fallgestaltungen kommen. Bei allen versicherungsrechtlichen Fragen ist somit anzuraten, einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein im Versicherungsrecht versierter Anwalt kann Sie sowohl bereits vor dem Vertragsschluss beraten und Ihnen bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung behilflich sein. Er informiert Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 665881
 106

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplantBild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Für die Anleger des Modeherstellers Laurèl GmbH könnte es teuer werden. Sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen und unterm Strich viel Geld verlieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November 2012 hatte die Laurèl GmbH eine Mittelstandsanleihe (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2017 begeben (ISIN…
Bild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf VerkaufBild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vieles deutet darauf hin, dass die Container der insolventen Magellan Maritime Services verkauft werden. Dies ist ein Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung, die am 18. Oktober in Hamburg stattfand. Weiterhin beschloss die Versamml…

Das könnte Sie auch interessieren:

BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
… aktuelles Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) bestätigt der BGH nun diese Rechtsprechung und erklärt erneut einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam. Dabei stellt das Gericht im konkreten Fall insbesondere klar, dass die im Juli 2012 bereits festgelegten Grundsätze auf Allgemeine Versicherungsbedingungen der …
Fehler in Versicherungsverträgen - Allianz zahlt tausende Kunden aus
Fehler in Versicherungsverträgen - Allianz zahlt tausende Kunden aus
… Fehler auf. Seitens der Allianz wurden gekündigte und beitragsfrei gestellte Versicherungen falsch abgerechnet. Damit hat der Konzern beispielsweise von Kunden deren Lebensversicherungen nach einer Vertragskündigung für einen zu geringen Wert zurück erworben und die dabei anfallenden Stornokosten dabei fälschlicherweise einbehalten. Betroffene Kunden, …
BGH: Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen schulden Versicherungsunternehmen Neuabrechnung und Nachzahlung
BGH: Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen schulden Versicherungsunternehmen Neuabrechnung und Nachzahlung
Versicherungsunternehmen schulden die Hälfte des „ungezillmerten“ Fondguthabens bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen - Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollen Mund zu sprechen; aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Milliarden Nachforderungen für Lebensversicherungskunden Der Bundesgerichtshof …
BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt
BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt
… Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten …
Unwirksame Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
Unwirksame Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
… München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil …
BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
… vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, …
Verklausulierte Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen sind oftmals unwirksam
Verklausulierte Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen sind oftmals unwirksam
… entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt …
Bild: BGH entscheidet: einige Klauseln in Allgem. Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen.Bild: BGH entscheidet: einige Klauseln in Allgem. Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen.
BGH entscheidet: einige Klauseln in Allgem. Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen.
… einige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als intransparent und unwirksam erachtet. Betroffen sind insbesondere die Klauseln, die den Rückkaufswert bei Lebensversicherungen regeln. Bislang haben die Versicherungen zu Beginn der Laufzeit sämtliche Abschlusskosten und Provisionen von den geleisteten Beiträgen abgezogen. Das führte im …
Lebensversicherungsverträgen könnten unwirksame Kostenvereinbarungen enthalten
Lebensversicherungsverträgen könnten unwirksame Kostenvereinbarungen enthalten
In der jüngsten Vergangenheit hatte der Bundesgerichtshof vermehrt über die Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen zu entscheiden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com informieren: Der BGH hat die Unwirksamkeit einiger Klauseln zur Kostenberechnung …
Landgericht Stuttgart: Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz Leben unwirksam
Landgericht Stuttgart: Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz Leben unwirksam
… den durchschnittlichen Versicherungsnehmer die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen nicht in hinreichendem Umfang erkennbar. „Für diejenigen Versicherungsnehmer, die bei der Allianz eine Lebensversicherungen hatten und diese vorzeitig gekündigt hatten, ist dieses Urteil von großer Bedeutung“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von …
Sie lesen gerade: Klauseln zu Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen oft unwirksam