openPR Recherche & Suche
Presseinformation

UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?

28.12.201212:17 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?
Informationen über alle notwendigen Anpassungen bietet eine neue BSA-Qualifikation
Informationen über alle notwendigen Anpassungen bietet eine neue BSA-Qualifikation

(openPR) Gemäß UV-Schutz-Verordnung (UVSV) muss ab dem 1. November 2012 beim Betrieb von UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal angeboten werden. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben, die zu erfüllen sind. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, auch entsprechende Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen.



Welche technischen und sonstigen Vorgaben gibt es?
Seit August 2012 dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen erythemalen Wert von 0,3 W/qm überschreiten. Personen unter 18 Jahren darf kein Zugang mehr zu UV-Bestrahlungsgeräten ermöglicht werden. Sonst drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000 €.

Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat laut UV-Schutz-Verordnung sicherzustellen, dass UV-Schutzbrillen in ausreichender Zahl bereitgehalten werden und jeder Nutzerin und jedem Nutzer vor der Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes durch das Personal des Betreibers eine solche Schutzbrille angeboten wird.

Bei der Bestrahlung von Nutzerinnen und Nutzern mit einem UV-Bestrahlungsgerät, das bauartbedingt variable Entfernungen der bestrahlten Person zum Gerät zulässt, muss dafür Sorge getragen werden, dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird; dies kann etwa durch eine Markierung oder eine bauliche Maßnahme gewährleistet werden.

Das UV-Bestrahlungsgerät muss über eine Notabschaltung verfügen, welche die Strahlung sofort beendet und von der Nutzerin oder dem Nutzer während der Bestrahlung leicht erreicht werden kann.

Es muss sichergestellt sein, dass sich bei einer erythemwirksamen Bestrahlung von mehr als 800 Joule pro Quadratmeter das UV-Bestrahlungsgerät selbst abschaltet (Zwangsabschaltung).

Was bedeutet das für den Einsatz von UV-Bestrahlungsgeräten?
Um sicherzustellen, dass der Kunde die in seinem individuellen Dosierungsplan festgehaltenen Daten einhält, kann beispielsweise auf ein kartengestützes System zurückgegriffen werden. Die vom Gesetzgeber geforderten technischen Maßnahmen können beispielsweise mithilfe von Chipkarten-Handterminals umgesetzt werden. Hier sind auch Lösungen zur Nachrüstung alter Geräte möglich.

Beispiel für eine Umsetzung mit einem Chipkarten-Handterminal
Wenn ein Kunde das Beratungsangebot in Anspruch nehmen möchte, wird sein persönlicher Hauttyp ermittelt und auf der Chipkarte gespeichert. Die Chipkarte dient dann während der Bestrahlungsserie als Freischaltungskarte für den Betrieb der Solarien und garantiert die Einhaltung des Dosierungsplans, was folgende Faktoren umfasst: einheitliche erste Bestrahlung, maximale Bestrahlungsanzahl am Tag, Pause (mindestens 48h) zwischen den ersten beiden Bestrahlungen, maximale Bestrahlungsanzahl pro Woche, maximale Bestrahlungsanzahl pro Monat, maximale Bestrahlungsanzahl pro Einheit sowie Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen.

Neue BSA-Qualifikation bietet alle wichtigen Informationen
Mithilfe der Weiterbildung der BSA-Akademie zur „Fachkraft UVSV“ können alle Unternehmen, die UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, ihre Mitarbeiter optimal auf eine Personenzertifizierung gemäß UVSV vorbereiten. Direkt im Anschluss an die BSA-Qualifikation kann eine solche Zertifizierung, welche durch die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert vorgenommen wird, erfolgen. Weitere Informationen unter: www.bsa-akademie.de/uv-schutz.

Weitere Informationen
Fachkraft UVSV (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=2080)
BSA-Zert (http://www.bsa-zert.de/)
„Änderungen für die Beratungspraxis“ (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=60960&news_id=1428&goback)
„Änderungen für die Mitarbeiterqualifikation“ (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=60960&news_id=1439&goback)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 688750
 228

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSA-Akademie

Bild: Profitcenter Betriebliches Gesundheitsmanagement
Profitcenter Betriebliches Gesundheitsmanagement
Kranke Mitarbeiter – sei es wegen körperlichen oder psychischen Erkrankungen – bedeuten für das Sozialsystem jährlich mehrere Milliarden Euro an Kosten. In den nächsten Jahren wird aufgrund des demografischen Altersdurchschnitt in den Belegschaften höher, was eine weitere Zunahme chronischer Erkrankungen und damit verbundener Ausfallzeiten vermuten lässt. Höchste Zeit also, diesem Wandel mit konkreten Konzepten zu begegnen. So zum Beispiel mit betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Betriebe, die ein BGM in ihrem Unternehmen aufbauen, kö…
Bild: Athletiktraining – mit Wilden Seilen zu neuen KundengruppenBild: Athletiktraining – mit Wilden Seilen zu neuen Kundengruppen
Athletiktraining – mit Wilden Seilen zu neuen Kundengruppen
Athletiktraining ist eine sehr effektive Methode seine körperliche Fitness zu verbessern, um Spitzenbelastungen besser zu kompensieren – und das nicht nur für Spitzensportler. Mittlerweile trainieren über 8,5 Millionen Deutsche in einem Fitnessstudio. Vor allem, weil ein gesundheitsorientiertes Kraft- und Ausdauertraining positive Auswirkungen auf die eigene Gesundheit und Lebensqualität hat. Immer mehr Personen interessieren sich dabei für ein sogenanntes Athletiktraining, das gerade in der Verletzungsprophylaxe große Vorteile mit sich brin…
12.06.2014

Das könnte Sie auch interessieren:

Hautkrebsgefahr durch Solariennutzung
Hautkrebsgefahr durch Solariennutzung
… ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Mit der vom Bundeskabinett geplanten „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) soll der Gesundheitsschutz in Solarien verbessert werden. „Wir appellieren an die Bundesländer, zu handeln und die in der Verordnung definierten Anforderungen umzusetzen …
Solarien: Hautkrebsgefahr wird massiv unterschätzt
Solarien: Hautkrebsgefahr wird massiv unterschätzt
… der Deutschen Krebshilfe, am 24. April 2012 auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Zudem müssen die Solarien dringend regelmäßig kontrolliert werden, damit die seit Januar geltende UV-Schutz-Verordnung auch tatsächlich umgesetzt wird.“ „Das Risiko, an einem malignen Melanom zu erkranken, steigt auf fast 200 Prozent, wenn Solarien bis zu einem Alter von …
Solarien im „Spa-Bereich“ - Deutsche Krebshilfe,  ADP und Wellness Verband warnen vor Hautkrebsrisiko
Solarien im „Spa-Bereich“ - Deutsche Krebshilfe, ADP und Wellness Verband warnen vor Hautkrebsrisiko
… intensive UV-Strahlung meiden.“ Der Gesetzgeber hat insbesondere zum Schutz von Risikogruppen 2009 ein Nutzungsverbot für Minderjährige sowie 2012 die UV-Schutz-Verordnung erlassen.Schlupfloch in der UV-Schutz-VerordnungIn Deutschland sind Einrichtungen, die mehr als zwei Solariengeräte betreiben per UV-Schutz-Verordnung verpflichtet, speziell geschultes …
Bild: BSA-Zert durch DAkkS als Zertifizierungstelle für Personen zugelassenBild: BSA-Zert durch DAkkS als Zertifizierungstelle für Personen zugelassen
BSA-Zert durch DAkkS als Zertifizierungstelle für Personen zugelassen
… Lehrgangs eine fundierte Kundenberatung rund um das Thema Nutzung von UV-Bestrahlungsgeräten („Solarien“) durchführen. Die Qualifikation zur „Fachkraft UVSV“ inklusive einer Zertifizierung nach der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) wird ab 1. November 2012 für alle Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten zur Pflicht werden. Ab sofort ist direkt im Anschluss an den …
Mehr Schutz vor künstlicher UV-Strahlung beschlossen
Mehr Schutz vor künstlicher UV-Strahlung beschlossen
… etabliert in Deutschland einen europaweit einzigartigen, soliden Schutz vor UV-Strahlen für alle Verbraucher.“ Die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG), das seit August 2009 in Kraft ist. Die Verordnung fordert unter …
Bild: juravendis Rechtsanwälte ++ UV-Schutz-Verordnung für Solarienbetreiber – BMU veröffentlicht ReferentenentwurfBild: juravendis Rechtsanwälte ++ UV-Schutz-Verordnung für Solarienbetreiber – BMU veröffentlicht Referentenentwurf
juravendis Rechtsanwälte ++ UV-Schutz-Verordnung für Solarienbetreiber – BMU veröffentlicht Referentenentwurf
… Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat auf seiner Internetseite den Referentenentwurf für eine Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung – UVSV) veröffentlicht. Dieser Verordnungsentwurf basiert auf §§ 3 und 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der …
Bild: Insolvenzen in der SonnenbrancheBild: Insolvenzen in der Sonnenbranche
Insolvenzen in der Sonnenbranche
… 90’er Jahren in seinen weltweiten Schulungen und wurde damit zum Enfant Terrible der Sonnenbranche. Nun setzt endlich das Bundesamt für Strahlenschutz mit der UV-Schutz-Verordnung klare Grenzen. Umstellen oder untergehen Seit dem 01. Januar 2012 müssen alle Geräte der UV-Schutz-Verordnung entsprechen und bis zum 01. November 2012 muss zusätzlich geschultes …
Bild: Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkanntBild: Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt
Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt
Die Berufskrankheiten-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 um den weißen Hautkrebs ergänzt worden. Arbeitskleidung mit UV-Schutz stellt einen effektiven Schutz gegen den Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung dar. Zum 1. Januar 2015 wurden bestimmte Formen des so genannten weißen Hautkrebses, die durch Sonneneinstrahlung verursacht werden, auf Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Dazu gehören das Plattenepithelkarzinom oder desse…
Bild: „Fachkraft UVSV“: für die gesetzliche Regelung gerüstetBild: „Fachkraft UVSV“: für die gesetzliche Regelung gerüstet
„Fachkraft UVSV“: für die gesetzliche Regelung gerüstet
… wetterunabhängig und damit ganzjährig von diesen Vorteilen zu profitieren, nutzen in Deutschland zahlreiche Menschen UV-Bestrahlungsgeräte („Solarien“). Dabei muss laut der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) jedes Unternehmen, das Solarien betreibt, zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal anbieten. …
Bild: UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich in der Mitarbeiterqualifikation?Bild: UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich in der Mitarbeiterqualifikation?
UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich in der Mitarbeiterqualifikation?
Ab dem 1. November 2012 muss laut der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) jedes Unternehmen, das UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) betreibt, zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal anbieten. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden …
Sie lesen gerade: UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?