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Neues Geldwäschegesetz 2012 – RE/MAX integriert GwG in seinen Unternehmenskodex

21.12.201210:55 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Neues Geldwäschegesetz 2012 – RE/MAX integriert GwG in seinen Unternehmenskodex
Jahn & Werner GBR Hedda Werner
Jahn & Werner GBR Hedda Werner

(openPR) RE/MAX Franchise Zentrale, Wiesbaden, 21. Dezember 2012. – Bereits Anfang 2012 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) verschärft.
Es dient dazu, die systematische Tarnung und Verschleierung von illegal erwirtschaften Vermögenswerten zu verhindern. Neben einigen Änderungen für die Finanzbranche stellt das neue Gesetz besonders die Immobilienwirtschaft vor Herausforderungen. So werden auch Immobilienmakler erstmals verpflichtet, bei Zahlungen von mehr als 15.000 Euro die Personalien des Einzahlers festzustellen und verdächtige Transaktionen zu melden. Dieser Tatbestand ist allerdings häufig noch nicht genügend bekannt.

Dabei fordert der Gesetzgeber auch von Immobilienmaklern, geeignete Prozesse zur Erkennung und zur Absicherung gegen Geldwäsche einzurichten. Hier handelt es sich um sogenannte Sorgfaltspflichten, die je nach hohem, mittlerem oder niedrigem Risiko unterschiedlich gestaffelt sind. Die genaue Identifikation der Geschäftspartner steht an erster Stelle, aber auch die Schulung und Sensibilisierung der unternehmenseigenen Mitarbeiter oder der Lizenz-Makler zur Geldwäscheprävention sind vorgeschrieben.

Das Makler-Franchise Unternehmen RE/MAX hat das aktuelle Geldwäschegesetz unternehmensintern thematisiert und systematisch in seinen Unternehmenskodex integriert. Auch sind die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits Bestandteil der unternehmensinternen Aus- und Weiterbildung. Zusätzlich informiert ein spezifisches Informations-Sheet die Makler und Büros über die gesetzlichen Sorgfaltspflichten und die operativen Schritte zur Vermeidung von Geldwäsche.

„Beim neuen Geldwäschegesetz zählt der sogenannte risikobasierte Ansatz“, so Andreas Scheidt, Geschäftsführer RE/MAX Deutschland Mitte. „Das bedeutet, dass unsere RE/MAX Makler ihre Geschäftskontakte hinsichtlich ihres Geldwäscherisikos korrekt einstufen können. Dies wiederum erfordert eine systematische und kontinuierliche Sensibilisierung der Thematik in den jeweiligen Büros und praxisorientierte Leitlinien für das Makler-Tagesgeschäft mit entsprechenenden Dokumentationen.“

Die Region RE/MAX Deutschland Mitte umfasst die Bundesländer Hessen, Thüringen und Sachsen. In größeren Städten wird ein Franchise-Standort pro 50.000 Einwohner vergeben.

Weitere Information unter www.remax.de oder Tel.: 0611 – 723999-0

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