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Mietzins versus zweite Miete – Mieterhöhungen im Kontext sehen

13.02.201312:16 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
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(openPR) RE/MAX Franchise Zentrale, Wiesbaden. – Das neue Mietrechtsänderungsgesetz bringt Ruhe in eine fast zwei Jahre dauernde Debatte über eine Novellierung des Mietrechts. Das neue Gesetz stellt unter Anderem neue Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen auf. Dies versachlicht die öffentliche Diskussion um Mietexplosionen, die in weiten Bereichen häufig nicht der Realität entsprechen.

So sind laut des aktuellen IVD-Wohnpreisspiegel die Wohnungsmieten in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren durchschnittlich nur um 9,4 Prozent von 5,04 pro Quadratmeter auf 5,51 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Die Inflationsrate lag dagegen bei 40 Prozent. Danach bezahlen inflationsbereinigt die Deutschen nach dem vorliegenden Bericht heute weniger für das Wohnen als 1992.

Nur in den Top-10-Städten lag der prozentuale Anstieg seit 1992 bei 13,6 Prozent und stieg damit auf 7,96 Euro pro Quadratmeter. Durch das Mietänderungsgesetz wurde zudem die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 Prozent innerhalb drei Jahre auf aktuell 15 Prozent gesenkt.

Prozentual überdurchschnittlich angezogen sind jedoch die Kosten für Energie, Strom, Wasser und Abwasser.

„Generell ist der Netto-Mietanstieg langfristig auch in bevorzugten Lagen wie Wiesbaden als moderat zu bewerten“, so Andreas Scheidt, Geschäftsführer RE/MAX Deutschland Mitte. „Ins Gewicht fällt bei dem generellen Wohnkostenanteil dagegen der relativ hohe Anstieg der zweiten Miete. Hier gilt es, Regulative auf politischer und kommunaler Ebene aufzustellen, damit das Wohnen auch im innerstädtischen Gebiet von Ballungszentren bezahlbar bleibt.“

Die Region RE/MAX Deutschland Mitte umfasst die Bundesländer Hessen, Thüringen und Sachsen. In größeren Städten wird ein Franchise-Standort pro 50.000 Einwohner vergeben.

Weitere Information unter www.remax.de oder Tel.: 0611 – 723999-0

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