Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
(openPR) "Immer vorsichtig sein, wenn Sie Post von Ihrer Kapitalanlage bekommen!" In einem aktuellen Fall rät Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zu besonderer Vorsicht: Der britische Lebensversicherer Clerical Medical hatte Mandanten der Kanzlei angeschrieben und um die Bearbeitung eines Fragebogens gebeten.
"Für mich steht es außer Frage, dass Sie diese Fragebögen nicht beantworten müssen. Was da als Kundenfreundlichkeit daherkommt ist nichts anderes als ein geschicktes Ausfragen im eigenen Interesse!" - so die weitere Empfehlung des Experten. CMI gehe es aktuell wohl darum, Informationen zu sammeln um weitere gerichtliche Niederlagen vermeiden zu können. Bislang sieht es nicht gut aus. Bis zum BGH haben deutsche Gerichte die Schadensersatzplicht von Clerical Medical bestätigt. Mit den Angaben aus dem Fragebogen soll nun offensichtlich eine neue Strategie aufgebaut oder zumindest gestützt werden.
Der Bundesgerichtshof hatte die Schadensersatzpflicht vor allem vor dem Hintergrund bejaht, dass Clerical Medical seinen Informationspflichten nicht nachgekommen sei und zum Thema "Sicherheit" missverständliche Angaben gemacht hatte. Cäsar-Preller: "Unsere Mandanten wurden teilweise nicht einmal über die Funktionsweise einer solchen Kapitalanlage aufgeklärt!" Zum Fragebogen hat Cäsar-Preller eine ganz klare Meinung: "Von einer Rücksendung ist auf jeden Fall abzuraten!"
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Seit 1996 berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller rechtsuchende Privatpersonen und Unternehmer. Von Wiesbaden aus sind wir für unsere Mandanten bundesweit tätig. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht stets Stark an der Seite unserer Mandanten für ihr Recht zu kämpfen.
Die persönliche und engagierte Betreuung jedes einzelnen Mandanten hat für uns absolute Priorität. Die Stärke unserer Kanzlei liegt in unserem qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterstab und dem direkten Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Wir nehmen uns für jedes Ihrer Anliegen die nötige Zeit. Wir sind überzeugt, dass dies für die sachgerechte Bearbeitung Ihres Falles unentbehrlich ist. Eine Massenabfertigung findet in unserer Kanzlei nicht statt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller befasst sich schon seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Anlegerschutzes. Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist zudem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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