openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Widerruf beim Fernabsatz

Bild: Widerruf beim Fernabsatz
mzs Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.
mzs Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der BGH hatte am 27.11.2012 in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob ein Verbraucher den telefonischen Erwerb von Zertifikaten (Lehman Brothers) widerrufen kann (Az: XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11). Für auf diese Weise im Wege des sogenannten Fernabsatzes erworbene Waren und Finanzdienstleistungen sieht das Gesetz grundsätzlich ein Widerrufsrecht vor.



Bereits 2010 konnte die Fachkanzlei mzs Rechtsanwälte ein Urteil vor dem Landgericht Krefeld erstreiten, das dem Anleger ein solches Widerrufsrecht zusprach und dessen Klage auf Rückabwicklung aufgrund des Widerrufes stattgab. Das Urteil hat für Aufsehen gesorgt, weil es den Erwerbern von Zertifikaten die Möglichkeit gab, den Kauf rückabzuwickeln, ohne dass es auf eine Falschberatung oder die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche ankam. Da die Banken wohl Anlageprodukte in nicht unwesentlichem Umfang auch telefonisch vertreiben, dürfte das Urteil des BGH für die Banken eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Häufig wird von den Banken zwar eingewandt, ihr Vertriebssystem sei für den Fernabsatz nicht organisiert. Dies mag man glauben oder nicht. Sie berufen sich damit jedenfalls auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung, nach der dann die Widerrufsmöglichkeit nicht gegeben wäre. Der BGH hat sich mit dieser Frage nicht beschäftigt. Er hält das Widerrufsrecht bereits aus einem anderen Grund für ausgeschlossen. Nach der gesetzlichen Regelung besteht das Widerrufsrecht nicht für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass der Verbraucher, wenn sich seine Anlage ungünstig entwickelt, einfach widerruft und so auf Kosten der Bank spekulieren kann.

Die streitige Frage beim Erwerb von Zertifikaten war, ob diese Ausnahmeregelung auch dann greift, wenn die Bank – wie sie behauptet – mit dem Kunden einen festen Preis für das Zertifikat vereinbart hat und der Preis der Zertifikate damit selbst keinen Schwankungen unterlag. Der BGH hat nun jedoch entschieden, dass unter „Preis“ nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die „Parameter“ zu verstehen seien, „von denen der Wert des Zertifikates abhängt“. Im Klartext: Da der Wert des Zertifikates von anderen Werten, z. B. Indizes, abhängt, die wiederum Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, kann der Erwerber nicht widerrufen, weil er auch hier mit einem Widerruf auf Kosten der Bank spekulieren könne.

„Im Hinblick auf den Zweck der Ausnahmeregelung dürfte die Entscheidung des BGH in diesen Fällen wohl richtig sein“, meint Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf. Die Urteilsgründe müssen jedoch abgewartet werden. Unklar ist, wie weit die Auslegung des BGH reichen soll. Nach der bislang nur vorliegenden Pressemitteilung könnte auch der Online-Kauf eines Goldringes nicht widerruflich sein, weil dessen Wert vom Goldpreis abhängt. Ob dies richtig und gewollt ist, ist fraglich.

Mehr Informationen: http://www.mzs-recht.de/private-und-institutionelle-investoren/kompetenzen/zertifikate.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 685398
 820

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Widerruf beim Fernabsatz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von mzs Rechtsanwälte

Bild: Möglicher Widerruf von Kreditverträgen: Infoveranstaltungen in Bochum und DortmundBild: Möglicher Widerruf von Kreditverträgen: Infoveranstaltungen in Bochum und Dortmund
Möglicher Widerruf von Kreditverträgen: Infoveranstaltungen in Bochum und Dortmund
Der „Widerrufsjoker“ ist in aller Munde und dennoch sind sich viele Kreditnehmer unsicher, ob sie ihn nutzen können, nutzen sollten und ob er sich für sie lohnt. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können private Darlehensnehmer, die zwischen Herbst 2002 und heute eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, in vielen Fällen ihr Darlehen widerrufen. „Das lohnt sich vor allem deshalb, weil die meisten älteren Verträge zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen wurden als dies bei heutigen Verträgen möglich ist“, erläutert Dr. Jochen…
Bild: Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen BankenBild: Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken
Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken
"Gerade in den Jahren 2006 bis 2008 wurden sehr häufig unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet. Immobilienfinanzierungen, die in dieser Zeit abgeschlossen wurden, dürften grundsätzlich widerrufbar sein!" Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei "mzs Rechtsanwälte" rät Sparkassenkunden, die Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung mit Hilfe der regionalen Sparkassen finanziert haben, diese Verträge kurzfristig prüfen zu lassen, um gegebenenfalls nach einem Widerruf oder n…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Vorsicht bei Stromverträgen an Haustüre und TelefonBild: Vorsicht bei Stromverträgen an Haustüre und Telefon
Vorsicht bei Stromverträgen an Haustüre und Telefon
… Gesetzeslücke aus. Zwar sind unaufgeforderte Werbeanrufe verboten, dennoch ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag gültig. Zweiwöchige Widerrufsfrist Wurde ein Vertrag an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen (beispielsweise am Telefon oder im Internet), kann er innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Er …
Bild: BGH: Kosten für die Hinsendung der Ware bei Fernabsatzgeschäft.Bild: BGH: Kosten für die Hinsendung der Ware bei Fernabsatzgeschäft.
BGH: Kosten für die Hinsendung der Ware bei Fernabsatzgeschäft.
Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. …
Bild: Missbrauch des Widerrufrechts durch wenige - Die Mehrheit der Verbraucher zahlt dafürBild: Missbrauch des Widerrufrechts durch wenige - Die Mehrheit der Verbraucher zahlt dafür
Missbrauch des Widerrufrechts durch wenige - Die Mehrheit der Verbraucher zahlt dafür
… im Gesetz derart schwammig formuliert ist, dass viele Händler diesen erst gar nicht geltend machen. Was glauben Sie, weshalb es so viele Gerichtsverfahren rund um den Fernabsatz in Deutschland gibt? Etwa weil die Rechtslage so klar und eindeutig ist? Mitnichten. Der Hauptgrund ist, dass das Gesetz derart viele Unzulänglichkeiten aufweist, dass die Gerichte …
Bundesgerichtshof - Vorlagebeschluss an den EU-Gerichtshof zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie
Bundesgerichtshof - Vorlagebeschluss an den EU-Gerichtshof zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie
… er seine auf Abschluss der Vertragsvereinbarung KombiSTA Strom & Gas gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen hat. Er macht geltend, dass ihm das für Fernabsatzverträge geltende Widerrufsrecht zustehe. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung des Klägers mit der Begründung zurückgewiesen, ein Widerrufsrecht …
Bild: Das aktuelle Widerrufsrecht belastet nicht nur den Handel sondern auch die VerbraucherBild: Das aktuelle Widerrufsrecht belastet nicht nur den Handel sondern auch die Verbraucher
Das aktuelle Widerrufsrecht belastet nicht nur den Handel sondern auch die Verbraucher
Das aktuell geltende Widerrufrecht belastet deutsche Fernabsatzhändler insbesondere in Hinblick auf die Kostentragungspflicht für Rücksendungen und den Wertverlust der Waren erheblich. Eine kleine Minderheit von Verbrauchern nutzt das Widerrufsrecht aus, was im Ergebnis zu erheblichen und noch dazu vermeidbaren Mehrkosten für alle führt. Eine Änderung …
Bild: EuGH-Urteil: Nach Verbraucher-Widerruf sind auch die Hinsendekosten im online-Handel zu erstattenBild: EuGH-Urteil: Nach Verbraucher-Widerruf sind auch die Hinsendekosten im online-Handel zu erstatten
EuGH-Urteil: Nach Verbraucher-Widerruf sind auch die Hinsendekosten im online-Handel zu erstatten
Der EuGH hat am 15.04.2010 entschieden, dass dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten sind. Der Verbraucher ist insoweit bei einem Widerruf so zu stellen, wie er ohne Vertragsschluss stünde. Eine im Versandhandel tätige Gesellschaft, Heinrich Heine, sieht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen …
Bild: Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässigBild: Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässig
Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässig
… Dort hieß es: „Sollten Sie mit einem Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie“. Damit wurde also als besondere Serviceleistung das gesetzlich bestehende Recht im Fernabsatz zum Widerruf innerhalb von 14 Tagen erhoben. Das geht so nicht. Der Kunde wird in die Irre geführt, weil er glauben könnte, dass er hier etwas Besonderes …
Am 04. November 2011 endet die Schonfrist - Umstellung der Widerrufsbelehrungen vonnöten
Am 04. November 2011 endet die Schonfrist - Umstellung der Widerrufsbelehrungen vonnöten
Erneut kommt es zu Veränderungen bei dem Muster für die Widerrufsbelehrung. Durch das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" wurde der aktuellen Rechtsprechung des EuGH Genüge getan. Im Raum stand die Frage, ob der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im …
Bild: iclear-Rechtstipp für Online-Händler: Ignorieren eines Widerrufs ist „belästigende Werbung“Bild: iclear-Rechtstipp für Online-Händler: Ignorieren eines Widerrufs ist „belästigende Werbung“
iclear-Rechtstipp für Online-Händler: Ignorieren eines Widerrufs ist „belästigende Werbung“
… Darauf weist iclear (iclear.de), der treuhänderische Zahlungsanbieter im Internet, hin. Beim Kauf von Waren übers Internet, telefonisch, per Fax oder E-Mail greift die Gesetzgebung zum Fernabsatz. Das heißt unter anderem, der Verbraucher hat ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. Wenig bekannt ist, dass der Kunde sein Widerrufsrecht auch schon vor dem …
Bild: Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen DarlehensvertragesBild: Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages
Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages
Der Europäische Gerichtshof hat am 04.06.2020 zum Aktenzeichen C-301/18 entschieden, dass ein Darlehensnehmer nach dem Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages keinen Nutzungsersatz auf die im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen Beträge verlangen kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH vom 04.06.2020 ergibt sich: 2005 schloss …
Sie lesen gerade: Widerruf beim Fernabsatz