(openPR) Stuttgart/Bonn (Strom-Prinz.de) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt: Stromanbieter gehen immer dreister vor. Mit Haustürgeschäften und unerwünschten Telefonanrufen versuchen sie die Verbraucher zu einem Anbieterwechsel zu drängen. Immer öfter geben sich die im Fachjargon "Doorknocker" genannten Vertriebsmitarbeiter an der Haustüre als Mitarbeiter des regionalen Stromversorgers aus. Und auch am Telefon scheint dieser Trick immer noch zu ziehen. Die Werber verschleiern bewusst, dass sie eigentlich einen Anbieterwechsel beabsichtigen. Unmittelbar nach dem Besuch oder dem Telefonat erhält der Verbraucher dann die Auftragsbestätigung für einen neuen Stromliefervertrag zugeschickt, der häufig auch noch als Werbung aufgemacht ist.
Gesetzeslücke
Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser dreisten Art der Kundenwerbung: Die Vertriebspartner der Stromanbieter nutzen hier gezielt eine Gesetzeslücke aus. Zwar sind unaufgeforderte Werbeanrufe verboten, dennoch ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag gültig.
Zweiwöchige Widerrufsfrist
Wurde ein Vertrag an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen (beispielsweise am Telefon oder im Internet), kann er innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Er sollte aus Nachweisgründen per Einschreiben und Rückschein erfolgen.
Anbieterwechsel besser online
Der Stromanbieterwechsel ist in den meisten Fällen absolut sinnvoll, aber die richtige Wahl ist entscheidend. Ein Online-Strompreisvergleich listet alle Stromangebote für einen bestimmten Wohnort und den jeweiligen Stromverbrauch auf. Zusätzlich erhält der Kunde Hintergrundinformationen zu dem jeweiligen Stromanbieter und Stromtarif. Im Gasbereich verhält es sich ähnlich. Einfach Gasverbrauch (www.strom-prinz.de/Gasverbrauch) und Postleitzahl in den Gaspreisvergleich eingeben und schon werden alle Alternativen lückenlos aufgelistet.













