(openPR) „Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen Geschädigte auch jetzt noch über Möglichkeiten, ihr Geld aus sog. geschlossenen Fonds zurück zu bekommen. Dies gilt auch, wenn Fondsanteile bereits vor dem 31.12.2001 erworben wurden; z.B. am Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions.“ Das meint Anwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf. Faktisch können Anleger auch jetzt noch – nach mehr als zehn Jahren – den Kredit-finanzierte Erwerb von Anteilen an sog. geschlossenen Fonds wirksam widerrufen. Bedingung ist, dass die Widerrufsbelehrungen in den Anteilszeichnungsverträgen in etwa die folgende Formulierungen beinhalten: „Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“ Solche Formulierungen sind beispielsweise auch in Zeichnungsverträgen für Anteile an den Hannover-Leasing-Fonds „Magical Productions“ oder „LORD Dritte Productions Deutschland“ sowie in vielen anderen Zeichnungsverträgen enthalten.
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass die häufig verwendete „frühestens“-Formulierung fehlerhaft ist: Sie ist nicht umfassend, weil sie Anleger im Unklaren darüber lässt, wie die Alternative zu „frühestens“ aussieht; also „spätestens“. „Da dieses „spätestens“ nicht definiert ist, können Anleger also auch jetzt noch wirksam widerrufen“, meint Anwalt Dittke: „Die vollen Einlagesummen abzüglich erhaltener Ausschüttungen werden dann fällig.“
Solche Widerrufe scheinen aktuell deshalb geboten, weil die Steuerfahndungsstelle München – anders als das Finanzgericht München – die anfänglichen Verlustzuweisungen von Medienfonds, z.B. des Hauses Hannover Leasing, nicht anerkennen will. Gegen Verantwortliche von Hannover Leasing wird in diesem Zusammenhang bereits ermittelt – wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Anlegern drohen erhebliche Steuernachzahlungen, wenn u.U. langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen ihrer Fondsgesellschaften gegen die Finanzbehörden nicht zum Erfolg führen, wofür leider viel spricht. Mit dem Widerruf der Beitrittserklärung kann sich der jeweils Betroffene von diesen Unannehmlichkeiten wenigstens zu einem Teil befreien.
Hannover Leasing hat – anders als der Name es vermuten lässt – den Sitz nicht in Hannover, sondern in München. Wesentlicher Eigentümer der Gesellschaft, die nach eigener Aussage „… Für unsere Kunden … unter Berücksichtigung aller rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Gesichtspunkte die idealen Investitions- und Finanzierungsstrukturen“ erarbeitet, ist die Helaba, das Zentralinstitut der hessischen und thüringischen Sparkassen. Dieser Hintergrund mag erklären, warum vielfach die Helaba-Dublin als Kreditgeber für die Finanzierung solcher Anteilkäufe fungiert.
Düsseldorf, 15.11.2012
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht














