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SAM AG - Frist verlängert - Anmeldungen können bis 30.11.2012 vorgenommen werden

16.10.201209:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: SAM AG - Frist verlängert - Anmeldungen können bis 30.11.2012 vorgenommen werden
Rechtsanwalt Christian M. Schulter
Rechtsanwalt Christian M. Schulter

(openPR) Die SAM AG aus dem schweizerischen Hergiswil befindet sich in Liquidation (Abwicklung). Die Aufgabe der Abwickler besteht dabei nicht vordergründig darin, die Anlegerinteressen wahrzunehmen, sondern die Abwicklung durchzuführen. Insbesondere könnten ungünstige Vertragskonstellationen der SAM AG mit dritten Gesellschaften dazu führen, dass die Investitionen, die die SAM AG vorgenommen hat, für die Anleger verloren gehen. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner führen zu diesem Thema mit verschiedenen Beteiligten Gespräche, um die Möglichkeiten einer Auffanglösung zu diskutieren, um so die Anfangsinvestitionen möglicherweise zu retten.



Bekanntlich hatte die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA mit Verfügung vom 24.08.2012 die Abwicklung angeordnet, weil die entsprechende Genehmigung nach dem Schweizer Recht fehlte. Als Konsequenz daraus wird die SAM AG nun abgewickelt und alle Verträge rückgängig gemacht. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner haben bereits Klage gegen Reiner Oberle als verantwortlicher Vorstand der SAM AG und die SAM AG eingereicht. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte: "Es handelt sich nach unserer Auffassung nicht nur um einen formalen Fehler der Rechtskonstruktion, sondern um ein schwerwiegendes Versagen zu Lasten der Anleger jahrelang ohne entsprechende Genehmigung am Markt zu agieren."

Als Abwickler wurden die Rechtsanwälte Dr. Hunkeler und Petralia von der Kanzlei Baur Hürlimann aus Zürich bestimmt. Diese hatten die Kunden der SAM AG aufgefordert, bis zum 10.10.2012 ihre Forderungen anzumelden. Die Resonanz der Anleger war bisher nicht ausreichend.

Diese Frist wurde nun bis zum 30.11.2012 verlängert.

Hintergrund hierfür ist, dass ein Großteil der von der Liquidation betroffenen Gläubiger die ursprüngliche Frist nicht einhalten konnten. Da der Aufruf zur Anmeldung bisher nur im Internet und in anderen Schweizer Medien veröffentlicht wurde, ist zu befürchten, dass viele der größtenteils deutschen Anleger bisher noch keine Kenntnis von der Abwicklung der SAM AG haben.

Kunden der SAM AG sollten nicht verpassen, Ihre Forderungen, die ihnen aus dem Vertragsverhältnis mit der SAM AG zustehen, bei den Liquidatoren direkt oder über einen Rechtsanwalt anzumelden. Aufgrund der Fristverlängerung ist dies auch jetzt noch unproblematisch möglich, ohne dass hierfür zusätzliche Gebühren anfallen.

V.i.S.d.P.:

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt - Associate

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