openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Besitzt ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf Grundbucheinsicht?

11.10.201212:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Besitzt ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf Grundbucheinsicht?
Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG
Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG

(openPR) WISSENSWERTES
Rudi Ratlos fragt:
Besitzt ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf Grundbucheinsicht?

Lisas Vater Hans verstarb vor zwei Jahren in Berlin. Dort lebte er seit der Scheidung von Lisas Mutter. Seither sind fast neunzehn Jahre vergangen. Das Nachlassgericht in Berlin hatte das handschriftliche Testament von Hans eröffnet und informierte Lisa über dessen Inhalt. Hans hat seine Lebensgefährtin Hanna als Alleinerbin eingesetzt. Lisa, seine einzige Tochter, erwähnte er in dem Testament mit keinem Wort. Dabei hatte Lisa ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater und besuchte ihn trotz der großen Entfernung regelmäßig. Doch offensichtlich war Hannas Einfluss auf Lisas Vater größer als Lisa gedacht hatte. Nach der Scheidung hat Hans nicht wieder geheiratet. Lisa ist sein einziges Kind. Ohne den testamentarischen Ausschluss von der Erfolge wäre sie im Wege der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbin geworden. Lisa ist jedoch nicht ganz rechtlos. Durch den testamentarischen Ausschluss von der Erbfolge steht ihr der so genannte Pflichtteil zu. Er umfasst die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.


In Lisas Fall dürfte der Pflichtteilsbetrag erheblich werden, denn Lisas Vater lebte am Berliner Müggelsee in einem schönen Eigenheimgrundstück. Näheres, insbesondere zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnissen, möglichen Nutzungsrechten, denkbaren Wegerechten zum See sowie zu Grundschulden, zu weiterem Grundbesitz u.ä. ist Lisa nicht bekannt. Hanna weigert sich, ihr Auskunft zu erteilen. Deshalb berät sich Lisa mit Rudi. Rudi zeigt ihr zwei Wege auf, nämlich als erste Möglichkeit gleich Auskunftsklage bei Gericht einzureichen, oder zunächst Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt zu beantragen und so einen kostenintensiven und Zeit raubenden Prozess zu vermeiden. Beim Grundbuchamt hatte Lisa jedoch bereits vergeblich vorgesprochen. Die Grundbucheinsicht wurde ihr mit der Begründung verweigert, dass sie nach § 12 GBO ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht darlegen müsse, wozu nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden müssen, die dem Grundbuchamt eine Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschaffen. Darüber hinaus sei inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen. Als Pflichtteilsberechtigte ist Lisa nicht Erbe und auch aus diesem Grund nicht einsichtsberechtigt.
Doch Rudi kann Lisa auch hier weiterhelfen, denn in einem ähnlichen Fall entschied ein Gericht mit Beschluss vom 20.01.2004 im Verfahren 1 W 294/03, dass Pflichtteilsberechtigte neben dem Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus § 2314 BGB gerade im Hinblick auf ergänzungspflichtige Immobilienzuwendungen auf eine Grundbucheinsicht angewiesen sind.
Anders als beim Einsichtverlangen eines Gläubigers, der sein berechtigtes Interesse an der durch die Grundbucheinsicht zu erlangenden Information durch konkreten und nachvollziehbaren Vortrag zu den näheren Umständen der Forderung darzulegen hat, ist ein solcher Vortrag beim Pflichtteilsberechtigten nicht erforderlich. Es bleibt dem Pflichtteilsberechtigen überlassen, ob er seine Pflichtteilsansprüche gegen den Erben geltend macht oder nicht. Zur Vorbereitung der Durchsetzung seines Anspruchs ist die begehrte Grundbucheinsicht sachdienlich und erforderlich.
Rudi rät Lisa, sich auf diesen Beschluss zu berufen und nicht nur Grundbucheinsicht zu beantragen, sondern auch die Erteilung von Abschriften der bei den Akten befindlichen Überlassungsverträge zu verlangen. Nur durch Überprüfung dieser Unterlagen ist es Lisa möglich, auch ergänzungspflichtige Zuswendungen im Sinne des § 2323 Abs.1 BGB und den Beginn der Zehnjahresfrist des § 2325 III BGB zu ermitteln und so den für die Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs relevanten Nachlass zu ermitteln. Als Pflichtteilsberechtigte besitzt Lisa keinen Anspruch auf Grundstücke bzw. Grundstücksteile oder auf Sachen und Gegenstände aus dem Nachlass, sondern nur einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteiles in Geld.
(besprochen/mitgeteilt von Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG, Bad Langensalza und Gotha)

Mobil: 0172 82 68 994
E-Mail: E-Mail
http://www.xing.com/profile/Bernhard_LUDWIG8

Büro: 99947 Bad Langensalza, Wiebeckplatz 03
Zweitbüro: 99867 Gotha, Südstraße 69
www.rudi-ratlos-fragt.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 670045
 200

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Besitzt ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf Grundbucheinsicht?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG

Bild: Mängelbeseitigungsanspruch nach Schwarzarbeit?Bild: Mängelbeseitigungsanspruch nach Schwarzarbeit?
Mängelbeseitigungsanspruch nach Schwarzarbeit?
WISSENSWERTES Rudi Ratlos fragt: Mängelbeseitigungsanspruch nach Schwarzarbeit? Hildegard ließ die Auffahrt ihres Grundstücks neu pflastern. Weil Hildegard eine geringe Rente erhält und eine sehr sparsame Frau ist, nahm sie das Angebot des Bauhandwerkes Harald an, die Arbeiten ohne Rechnung und ohne Umsatzsteuer gegen Barzahlung für 1.800 EUR ausführen zu lassen. Von ihr zuvor eingeholte Kostenvoranschläge anderer Firmen und Anbieter lagen bei einem drei- bis vierfachen Betrag. Harald arbeitete schnell und gut, wie es schien. Hildegard bez…
Bild: Kuckuckskind - Schadenersatzanspruch gegen die Ex-Frau ?Bild: Kuckuckskind - Schadenersatzanspruch gegen die Ex-Frau ?
Kuckuckskind - Schadenersatzanspruch gegen die Ex-Frau ?
WISSENSWERTES Rudi Ratlos fragt: Kuckuckskind - Schadenersatzanspruch gegen die Ex-Frau ? Ehrhards Ehe mit Maritta wurde vor zwölf Jahren geschieden. Maritta unterhielt damals eine außereheliche Beziehung. Doch erst jetzt erlangte Ehrhard Gewissheit, dass ihr gemeinsamer ehelicher Sohn nicht von ihm abstammte. Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung verlangte Ehrhard von Maritta vergebens Auskunft darüber, wer der biologische Vater des Kindes ist, damit er diesen in Regress für die Unterhaltsleistungen nehmen kann. Doch Maritta verweigert …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Grundlegendes zum Erbrecht: Ein Rechtsanwalt informiert
Grundlegendes zum Erbrecht: Ein Rechtsanwalt informiert
… Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, wie beispielsweise: Welche Aufgaben kommen auf die Erben zu? Welche Rechte hat ein Erbe in der Erbgemeinschaft? Wie setzt ein Pflichtteilsberechtigter seinen Anspruch gegenüber Erben durch? Das Erbrecht befasst sich damit, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie der Prozess stattfindet. Hier wird sich für …
Bild: Die Experten Claudia Breforth und Sabrina Trippel über professionelle Immobilienvermittlung
Die Experten Claudia Breforth und Sabrina Trippel über professionelle Immobilienvermittlung
… fachkundige Gespräche mit seinen potenziellen Kunden und legt damit den Grundstein für eine ver¬trauens¬volle Zusammenarbeit. Er prüft die Faktenlage von der Grundbucheinsicht bis hin zum Energieverbrauchs- oder -bedarfsausweis und schätzt den aktuellen Marktpreis ein, bespricht auf sachlicher Grundlage die Preis¬vor¬stellun¬¬gen der Eigentümer oder …
Bild: Testament: Bei Stundung keine Verjährung der PflichtteilsansprücheBild: Testament: Bei Stundung keine Verjährung der Pflichtteilsansprüche
Testament: Bei Stundung keine Verjährung der Pflichtteilsansprüche
… die enterbten Personen ihren Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Dieser Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach Eintritt des Erbfalls. Vereinbaren Erbe und Pflichtteilsberechtigter jedoch eine Stundung des Pflichtteils, hemmt diese Stundung den Eintritt der Verjährung. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 15. Oktober 2015 …
Bild: Verbände: WEG-Verwaltungen sollen das Recht zur Online-Grundbucheinsicht erhaltenBild: Verbände: WEG-Verwaltungen sollen das Recht zur Online-Grundbucheinsicht erhalten
Verbände: WEG-Verwaltungen sollen das Recht zur Online-Grundbucheinsicht erhalten
… Hausverwalter, der sich regelmäßig einen Grundbuchauszug geben lässt, um auf dem neuesten Stand zu bleiben, zahlt dafür jedes Mal zehn Euro Gerichtsgebühren. Bei der Online-Grundbucheinsicht entfällt diese Gebühr. Bei der persönlichen Einsichtnahme durch die WEG-Verwaltung fallen jedoch insbesondere Kosten in Form von Zeit an – natürlich auch für die …
Bild: Erbrechtsreform: Neues Erbrecht für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010Bild: Erbrechtsreform: Neues Erbrecht für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010
Erbrechtsreform: Neues Erbrecht für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010
… Entziehungsgrund "ehrloser und unsittlicher Lebenswandel". "Entfremdung" oder "Familienzerrüttung" berechtigten auch nach der Reform nicht zur Pflichtteilsentziehung. Macht sich ein Pflichtteilsberechtigter wegen eines Verbrechens gegenüber dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten oder zu diesem sehr nahestehende Personen schuldig, berechtigt dieses Fehlverhalten …
Recht auf Grundbucheinsicht steht eventuell auch pflichtteilsberechtigten Miterben zu
Recht auf Grundbucheinsicht steht eventuell auch pflichtteilsberechtigten Miterben zu
… Pflichtteilsberechtigte einen Erbschein vorlegt und damit nachweist, dass er als Miterbe unter Umständen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben könnte. Sollten Sie sich als Pflichtteilsberechtigter in einer ähnlichen Situation befinden, könnte Ihnen mithin ebenfalls ein solcher Anspruch zustehen. Eine rechtliche Beurteilung der notwendigen Voraussetzungen …
Makler- und Bauträgerrecht: Grundbucheinsicht
Makler- und Bauträgerrecht: Grundbucheinsicht
… gelangt das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2009. Eine Maklerin möchte zur Berechnung ihrer Provision den Kaufpreis ermitteln. Das OLG lehnt eine Grundbucheinsicht ab. Will der Makler den Kaufpreis erfahren, ist sein „berechtigtes Interesse“ besonders streng zu prüfen. Für einen Provisionsanspruch darf nicht nur eine gewisse, sondern …
Die Einsicht ins Grundbuch kann pflichtteilberechtigten Miterben gestattet sein
Die Einsicht ins Grundbuch kann pflichtteilberechtigten Miterben gestattet sein
… Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen soll ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, ein Recht auf Grundbucheinsicht haben. So lautet das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom …
Bild: Die Höhe des Pflichtteils bei LebensversicherungenBild: Die Höhe des Pflichtteils bei Lebensversicherungen
Die Höhe des Pflichtteils bei Lebensversicherungen
… das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung einräumt, fällt die Lebensversicherungssumme nicht in den Nachlass, sondern steht unmittelbar dem Begünstigten zu. Ist eine Pflichtteilsberechtigter enterbt worden oder ist der Nachlass wertmäßig ausgehöhlt, so stellt sich die Frage, welcher Wert für die Berechnung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs maßgeblich …
Pflichtteilsberechtigter Miterbe hat Recht zur Grundbucheinsicht
Pflichtteilsberechtigter Miterbe hat Recht zur Grundbucheinsicht
… Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen dazu aus: Ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, soll ein Recht auf Grundbucheinsicht zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen haben. Dies entschied das …
Sie lesen gerade: Besitzt ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf Grundbucheinsicht?