(openPR) Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs wirbelt die Versicherungstarife in Deutschland kräftig durcheinander und hat auch Auswirkungen auf die Rentenversicherung.
Versicherer müssen ab Ende 2012 sogenannte Unisex-Tarife anbieten, das heißt, sie dürfen für Männer und Frauen keine unterschiedlichen Preise mehr verlangen. Dies gilt grundsätzlich für alle Versicherungen, die nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden. Durch die Unisex-Tarife zahlen Männer mehr für private Altersvorsorge und Berufsunfähigkeits-Schutz, für Frauen wird voraussichtlich die Risikolebens-Versicherung teurer. Bei einer Vertragsänderung (z.B. Sonderzahlung oder Beitragserhöhung) nach dem 21. Dezember besteht die Gefahr, dass bereits abgeschlossene Verträge auf den Unisex-Tarif umgestellt werden. Denn aus Gründen des Verbraucherschutzes passt man die Verträge generell den neuesten Bedingungen an. Laut Thorsten Kühne, Bezirksdirektor für Die Continentale Versicherung, können Verbraucher so entstehende Nachteile durch Verträge mit sogenanntem Unisex-Retter umgehen. Eine gute Lösung für Rentenversicherungsverträge von Männern bietet zum Beispiel die Internetseite www.10-euro-reichen.de. „Hier werden bei Vertragsabschluss vor dem 21. Dezember die vereinbarten Leistungen und Beiträge weiterhin geschlechtsabhängig kalkuliert“, so Kühne. „Für Sonderzahlungen, Nachversicherungsgarantien und Beitragserhöhungen nach dem 21. Dezember gelten die bisherigen Rechnungsgrundlagen.“ Weiterer Vorteil: Sie bleiben auch erhalten, wenn Versicherte nach Einführung der Unisex-Regelung ihren laufenden Vertrag aufstocken wollen. „Wer diese Vorteile nutzen will, sollte also bis zum 21. Dezember handeln“, rät Kühne.








