(openPR) Bereits im Jahr 2004 erließ der Europäische Rat eine Richtlinie zur Gleichstellung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Im Rahmen der nationalen Umsetzung wurden damit Schwangerschaftsrisiken verteilt. Auf dem Wege zur Gleichstellung entschied im März 2011 der Europäische Gerichtshof, dass eine unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern bei Versicherungsprämien und -leistungen unzulässig ist. Demzufolge wurde den Versicherern ein Zeitraum von knapp zwei Jahren eingeräumt, um Unisex-Tarife zu entwickeln.
Aufgrund dieser Entscheidung sind ab dem 21. Dezember 2012 sogenannte Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend! Das bedeutet, es gibt nur noch einen Tarif, egal ob Frau oder Mann.
Folglich werden Vorsorgebereiche wie z.B. die private Altersvorsorge für Männer deutlich teurer bzw. genauer gesagt ungünstiger. Das bedeutet, bei Abschluss eines Vorsorgevertrages ab dem 21. Dezember 2012 erhält ein männlicher Sparer deutlich weniger Rente wie bei Abschluss desselben Vertrages vor der Umstellung auf Unisex.
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