(openPR) Der Bundesrat beschließt möglicherweise, dass Trinkwasser nur noch alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden muss. Dr. Michael Solvie, Mitgeschäftsführer von TRIWALA, dem Spezialisten für die Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen, hält ein 3-Jahres-Intervall für wissenschaftlich unbegründet und gesundheitlich bedenklich.
Itzehoe, 25.09.12 – Am 12.10.12 entscheidet der Bundesrat über die Neuregelung der deutschen Trinkwasserverordnung. Die bisherige Regelung ist am 01.11.11 in Kraft getreten und verlangt im Wesentlichen, dass Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Warmwasseranlage von über 400 Litern jährlich auf Legionellen überprüft werden. Die Frist für die erste Untersuchung endet am 31.10.2012. Kurz vor Ende dieser Frist will nun der Bundesrat über eine erneute Novellierung entscheiden, die neben einer Fristverlängerung bis zum 31.10.2013 auch ein Kontrollintervall von drei statt einem Jahr vorsieht.
Als entscheidender Grund für diese Änderung gilt, dass bei einem Großteil der betroffenen Gebäude die umfassenden Maßnahmen für die technische Umsetzung noch nicht getroffen werden konnten: Um eine adäquate Untersuchung nach Legionellen durchzuführen, müssen die Häuser zunächst von geschultem Personal begutachtet und ggf. entsprechende Ventile zur Probenahme installiert werden. Die Proben dürfen nur von entsprechend zertifizierten Laboren getestet werden, für den gesamten Ablauf gibt es einen sehr engen zeitlichen Rahmen. „Von der Novellierung sind schätzungsweise 2 Mio. Gebäude in Deutschland betroffen, bei fast allen müssen teilweise umfangreichen baulichen Maßnahmen durchgeführt werden“, berichtet Dr. Michael Solvie, „das haben viele einfach nicht rechtzeitig geschafft.“ Als einer der beiden Geschäftsführer des Trinkwasserlabors TRIWALA kennt er die Problematik aus der täglichen Praxis: „Viele Verantwortliche der Wohnungswirtschaft wurden von der Trinkwasserverordnung quasi überrollt, vor allem, weil sie ja in die Haftung genommen werden.“
Das Itzehoer Trinkwasserlabor TRIWALA kann der Wohnungswirtschaft einen deutschlandweiten Rundum-Service anbieten. Von der ersten Begehung über die Durchführung erforderlicher Maßnahmen, die regelmäßige Probenahme und ggf. die Gegenmaßnahmen bei einem Befund inklusive Meldung an das Gesundheitsamt: TRIWALA steht den Verantwortlichen zur Seite. TRIWALA hat strategische Partnerschaften mit renommierten Unternehmen aus der Sanitärtechnik aufgebaut, ebenso wie ein Logistiksystem, das die unverzügliche Untersuchung der Proben in zertifizierten Laboren garantiert. Vor allem diese logistischen Herausforderungen kann die Wohnungswirtschaft allein kaum zeitnah leisten. Darum würde TRIWALA eine Verlängerung der Frist bis zum 31.10.2013 begrüßen. „Die Erweiterung des Untersuchungsintervalls auf drei Jahre ist jedoch weder aus wissenschaftlicher noch aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll. Darum hatte ja der Bundesrat der Änderung der Trinkwasserverordnung im ersten Schritt auch zugestimmt und ein Untersuchungsintervall von einem Jahr festgesetzt. Der größte Aufwand liegt in den baulichen Maßnahmen, die einmalig vor der ersten Probenahme durchgeführt werden müssen. Wenn die Voraussetzungen dann geschaffen sind, ist die jährliche Trinkwasseruntersuchung mit eingespielten Prozessen kein großer Aufwand mehr.“
Legionellen vermehren sich bei entsprechenden Bedingungen rasend schnell und können nach dem Einatmen, z.B. beim Duschen, zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jedes Jahr über 3.000 Menschen an der von Legionellen verursachten Legionärskrankheit – eine Größenordnung, die fast bei der Zahl der Verkehrstoten liegt. „Verglichen mit den Bemühungen, den Straßenverkehr sicherer zu machen, ist eine jährliche Trinkwasseruntersuchung nur geringer Aufwand, den uns unsere Gesundheit und Sicherheit wert sein sollte“, findet Dr. Solvie.
Darüber hinaus gibt es im Markt eine gewisse Unsicherheit bei den Eigentümern und Hausverwaltern, wie man mit der Trinkwasserverordnung umgehen soll. Einige erwarten, dass diese im Bundesrat völlig gekippt wird und andere hoffen, dass die Kosten geringer ausfallen oder sich die Anforderungen verringern. „Die Trinkwasserverordnung kommt“, sagt Dr. Solvie. „Das wissen alle. Die Industrie und die Gesundheitsämter sind auch darauf eingestellt. Es wäre nur schön, wenn sich der Bundesrat endlich zu einer definitiven Entscheidung durchringt, die dann erst einmal zwei bis drei Untersuchungsperioden beibehalten wird. So wissen auch die Betroffenen aus der Wohnungswirtschaft, wie man damit umgeht und was auf sie zukommt.“













