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Bis zu 20% der größeren Trinkwasseranlagen mit Legionellen befallen

24.01.201320:41 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Bis zu 20% der größeren Trinkwasseranlagen mit Legionellen befallen
Legionellenbefall in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Legionellenbefall in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

(openPR) Auf Basis von Daten des Trinkwasserlabors TRIWALA legt „Die Wohnungswirtschaft“ erstmals konkrete Zahlen zu Legionellenbefall in Wohnanlagen vor. Wenn Legionellen in die Lunge gelangen, können sie ernsthafte Erkrankungen verursachen. Darum schreibt die Trinkwasserverordnung seit November 2011 regelmäßige Kontrollen in bestimmten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vor. Eigentümer, Betreiber, Verwalter und Nutzer können sich durch vorbeugende Maßnahmen schützen.


Itzehoe, 23.01.2013 – Seit November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen für eine Vielzahl von Miet-Wohnanlagen vor. Anhand von Daten des Trinkwasserlabors TRIWALA veröffentlicht die Fachzeitschrift „Die Wohnungswirtschaft“ in ihrer aktuellen Ausgabe nun erstmals konkretes Datenmaterial zu Legionellenbelastungen in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Demnach sind im Schnitt 8% der Anlagen befallen, je nach Umfang der Untersuchung sogar bis zu 20%. „Wir haben für die Erhebung die Daten zweier Kunden von uns verglichen, das waren insgesamt über 2.600 Proben“, berichtet Dr. Michael Solvie, einer der Geschäftsführer von TRIWALA. Bei einem Kunden hat das Trinkwasserlabor in jedem dritten Steigstrang Proben gezogen, bei dem anderen in jedem Steigstrang. Das Ergebnis: Bei einer Untersuchung an jedem Steigstrang liegt der Anteil der Anlagen, bei der eine Überschreitung des Legionellen-Grenzwertes festgestellt wurde, mit 20% signifikant höher als bei der Drittellösung. Im Schnitt ist fast jede zehnte Anlage betroffen. „Aus Gesprächen mit anderen Marktteilnehmern wissen wir, dass eine Überschreitung der Grenzwerte bei 8-10% aller Großanlagen in Deutschland realistisch ist“, sagt Dr. Solvie weiter. „Dementsprechend wichtig sind die regelmäßigen und umfassenden Untersuchungen. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet es auch, sich einen kompetenten Partner zu suchen, der die Untersuchung und die gesamte Abwicklung übernimmt. Nur so können sie der Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnern gerecht werden.“ Legionellen können beim Einatmen, zum Beispiel mit dem aufgewirbelten Wasser beim Duschen, die so genannte Legionärskrankheit auslösen, an der Schätzungen zufolge jährlich 3.000 Menschen in Deutschland sterben.


Bewohner können sich schützen
Die Untersuchung hat weiterhin ergeben, dass das Nutzerverhalten einen gewichtigen Einfluss auf die Vermehrung von Legionellen hat: „In Warmwasserleitungen, in denen das Wasser länger steht, finden Legionellen ideale Lebensbedingungen. Darum ist wichtig, die Leitungen regelmäßig heiß durchzuspülen – zum Beispiel bei selten benutzten Duschen oder in leer stehenden Wohnungen.“ Die Trinkwasserverordnung schreibt die regelmäßige Untersuchung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Mietobjekten vor, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen zu können. Unter Großanlagen fallen solche mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und entferntestem Nutzer von über 3 Litern. Bei privat genutzten Ein- und Mehrfamilienhäusern gilt diese Vorschrift nicht; die Eigentümer sind also selbst für Ihre Gesundheit verantwortlich.

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