openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Schärfere Anforderungen zu Legionellen in der Trinkwasserverordnung

23.02.201216:04 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Schärfere Anforderungen zu Legionellen in der Trinkwasserverordnung
Es gelten strengere Auflagen vorbeugenden Untersuchung von Trinkwassererwärmungsanlagen.
Es gelten strengere Auflagen vorbeugenden Untersuchung von Trinkwassererwärmungsanlagen.

(openPR) Im November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Die aktuellen Anforderungen sind komplex, daher lohnt sich ein genauer Blick in das Regelwerk.



Hinsichtlich der Legionellenvorsorge ist wichtig zu wissen, dass neben den öffentlichen Gebäuen erstmalig eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, besteht. Dabei gilt auch die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss. Die Untersu-chungspflicht umfasst neben den öffentlichen Gebäuden auch Wohngebäude mit vermietetem Wohnraum, Geschäfts- und Bürogebäude, Ladengeschäfte, Industriegebäude, Hotels, Schulen usw. Generell ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser.

Für welche Trinkwasserinstallationen gilt die Untersuchungspflicht?

Zu untersuchen sind Trinkwassererwärmungsanlagen, die als „Großanlage“ gelten und in denen Duschen, Badenwannen mit Handbrause bzw. Armaturen eingebaut sind, die das Trinkwasser „vernebeln“. Eine Großanlage liegt vor, wenn ein zentraler Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt über 400 Liter vorhanden ist oder der Wasserinhalt der Warmwasserleitung vom Speicher oder Durchflusswassererwärmer (Frischwasserstation) bis zur letzten Entnahmearmatur über 3 Liter beträgt. Für Bürogebäude, bei denen nur WC- und Waschtischanlagen eingebaut sind und die über keine Duschen, Badewannen mit Handbrause verfügen, gilt die Untersuchungspflicht hingegen nicht.

Was wird überprüft und welcher Wert muss eingehalten werden?

Die Überprüfung des Trinkwassers in den oben erwähnten Gebäuden betrifft nur die Untersuchung auf Legionellen. Andere Wasserinhaltsstoffe wie Keime oder chemische Parameter, zum Beispiel Kupfer, Nitrat und Nitrit, werden in diesem Zusam-menhang nicht überprüft. Der Grenzwert (technischer Maßnahmenwert) für die Legionellen beträgt 100 kolonienbildende Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasser. Nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 „Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“ erfolgt die Bewertung der Messwerte mit den entsprechenden Maßnahmen.

Anforderungen an die Untersuchungen

Die oben angeführten Trinkwasserinstallationen sind mindestens einmal pro Jahr auf Legionellen hin zu untersuchen. Sind dabei in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen. Die Überprüfung der Trinkwasserinstallation wird durch den Hauseigentümer veranlasst. Die Probenahmen einschließlich deren Untersuchung dürfen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV nur von staatlich lizensierten Prüflaboratorien durchgeführt werden. Diese können einer Liste entnommen werden, die beim Gesundheitsamt abgerufen werden kann.

Wo befinden sich die Probenahmestellen?

Die Probenahmestellen können vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt wer-den. Bei der Standarduntersuchung erfolgt die Probenahme in der Regel an folgenden Stellen:
- in der Warmwasserleitung, Abgang nach dem Trinkwassererwärmer
- in der Zirkulationsleitung, Eingang vor dem Trinkwassererwärmer
- an der letzten Duscharmatur bei jedem Warmwasserstrang

Nach der Trinkwasserverordnung muss der Hauseigentümer sicherstellen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Dafür bieten sich sogenannte „abflammbare“ Probenahmearmaturen an, die in die Warmwasser- und Zirkulationsleitung beim Trinkwassererwärmer eingebaut werden.

Ebenfalls wichtig: Der Hauseigentümer unterliegt definierten Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. So muss das Gesundheitsamt mindestens vier Wochen im Voraus informiert werden, wenn die erstmalige Inbetriebnahme, eine Wiederinbetriebnahme und bauliche bzw. betriebstechnische Veränderungen der häuslichen Trinkwasseranlage vorgesehen sind. Innerhalb von drei Tagen muss eine Information erfolgen, wenn die Trinkwasseranlage stillgelegt wurde. Heute bestehende Trinkwasseranlagen (Großanlagen) sind unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 610398
 129

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Schärfere Anforderungen zu Legionellen in der Trinkwasserverordnung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Berkefeld / VWS Deutschland GmbH

Bild: Einfache und normgerechte Heizungsbefüllung mit BerkeFILL ROBild: Einfache und normgerechte Heizungsbefüllung mit BerkeFILL RO
Einfache und normgerechte Heizungsbefüllung mit BerkeFILL RO
Dem service-orientierten Fachhandwerk bietet sich mit der BerkeFILL RO eine kompakte und leicht transportierbare Anlage zur Befüllung von Heizungswasserkreisläufen. Eine Umkehrosmose-Einheit liefert bis zu 190 Liter vollentsalztes Wasser pro Stunde. Dies entspricht den Anforderungen der VDI 2035 Blatt 2 und den Empfehlungen der maßgeblichen Kesselhersteller. Vollentsalzung bietet demnach gegenüber Enthärtung den Vorteil, dass auf einfache Weise neben Kalk auch andere Korrosionstreiber entfernt werden und sich damit das Korrosionspotenzial ver…
Bild: Hygienefaktor WasseraufbereitungBild: Hygienefaktor Wasseraufbereitung
Hygienefaktor Wasseraufbereitung
Hohe Hygiene-Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette kennzeichnen die Wasseraufbereitung in der Getränkeindustrie. Die Minimierung von Qualitätsrisiken und eine hohe Verfügbarkeit sind dabei die grundlegenden Anforderungen. Berkefeld, Teil der Wassertechniksparte von Veolia, präsentiert auf der Drinktec PurBev, eine Wertschöpfungsphilosophie, die als zentrale Anforderung Hygienic Design im System der Wasseraufbereitung sicherstellt und auf jahrzehntelange Erfahrungen des Anlagenbauers aufbaut. Mit BiopROtector zum Schutz von Filtra…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Sauberes Trinkwasser: Auch Mehrfamilienhäuser müssen künftig auf Legionellen geprüft werdenBild: Sauberes Trinkwasser: Auch Mehrfamilienhäuser müssen künftig auf Legionellen geprüft werden
Sauberes Trinkwasser: Auch Mehrfamilienhäuser müssen künftig auf Legionellen geprüft werden
… bestimmten technischen Voraussetzungen regelmäßig an verschiedenen, repräsentativen Stellen auf Legionellen überprüfen. An entsprechenden Untersuchungs-, Anzeige- und Nachweispflichten, die mit der neuen Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 in Kraft traten, hält der Bundesrat fest. Allerdings hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am 12. Oktober …
Bild: Legionellenuntersuchung in der Wohnungswirtschaft – TRIWALA erhält AkkreditierungBild: Legionellenuntersuchung in der Wohnungswirtschaft – TRIWALA erhält Akkreditierung
Legionellenuntersuchung in der Wohnungswirtschaft – TRIWALA erhält Akkreditierung
Itzehoe, den 06.07.2012 Die neugefasste Trinkwasserverordnung stellt mit Ihren Verpflichtungen zur regelmäßigen Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen die Wohnungswirtschaft vor Probleme.. Die TRIWALA GmbH wurde im Innovationszentrum in Itzehoe mit dem Ziel gegründet, die Probleme der Wohnungswirtschaft mit Ihrer Dienstleistung zu lösen. Nach nur …
Bild: HDT-Seminar zur Trinkwasser VO 2012Bild: HDT-Seminar zur Trinkwasser VO 2012
HDT-Seminar zur Trinkwasser VO 2012
HDT-Seminar zur Trinkwasser VO 2012 stellt am 4.-5. November 2014 Betreiberpflichten, Legionellenvermeidung und Korrosionsschäden für Trinkwasser-Installationen vor Die Trinkwasserverordnung schützt die menschliche Gesundheit durch die Gewährleistung von Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers Architekten, Hygieniker, Ingenieure und Sanitärunternehmen …
Legionärskrankheit: Tote und Kranke in und um Ulm durch Legionellen im Trinkwasser
Legionärskrankheit: Tote und Kranke in und um Ulm durch Legionellen im Trinkwasser
… Körperverletzung, § 227 Körperverletzung mit Todesfolge und § 229 Fahrlässige Körperverletzung. In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung: Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt …
Bild: GöHv trägt entscheidend zur Sicherung der Trinkwasserqualität beiBild: GöHv trägt entscheidend zur Sicherung der Trinkwasserqualität bei
GöHv trägt entscheidend zur Sicherung der Trinkwasserqualität bei
… auf Ihre Bestandteile hin überprüfen lassen“, erklärt Rathei. Konzentration von Legionellen verhindern Hintergrund des Trinkwasser-Checks ist die seit 1. November 2011 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung, in der der Gesetzgeber vorsieht, dass sich alle Vermieter und Verwalter bis zum Ende des Jahres eingehend mit der Prüfung von Warmwasseranlagen …
Legionellenprüfung – Trinkwasserverordnung
Legionellenprüfung – Trinkwasserverordnung
CleanWaterService Berlin informiert Die Legionellen Testpflicht, die sich aus der Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1.11.2011 ergibt, gehört zu den weitreichendsten Änderungen der Trinkwasserverordnung. Schon Warmwasseranlagen ab 400 l Speichervolumen fallen unter die neue Testpflicht. Der Technische Maßnahmenwert darf bei Legionellen 100 KBE …
Bild: Bis zu 20% der größeren Trinkwasseranlagen mit Legionellen befallenBild: Bis zu 20% der größeren Trinkwasseranlagen mit Legionellen befallen
Bis zu 20% der größeren Trinkwasseranlagen mit Legionellen befallen
… konkrete Zahlen zu Legionellenbefall in Wohnanlagen vor. Wenn Legionellen in die Lunge gelangen, können sie ernsthafte Erkrankungen verursachen. Darum schreibt die Trinkwasserverordnung seit November 2011 regelmäßige Kontrollen in bestimmten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vor. Eigentümer, Betreiber, Verwalter und Nutzer können sich durch vorbeugende …
Bild: Legionellen – die unsichtbare Gefahr im TrinkwasserBild: Legionellen – die unsichtbare Gefahr im Trinkwasser
Legionellen – die unsichtbare Gefahr im Trinkwasser
Legionellen – die unsichtbare Gefahr im Trinkwasser Fachseminar über die Trinkwasserverordnung und ihre Umsetzung Trinkwasser ist die wichtigste Lebensgrundlage des Menschen. Allerdings fließt es nicht automatisch sauber und bakterienfrei aus Wasserhahn oder Dusche. Bakterien lauern überall. In Heidelberg löst am 08.09.2015 ein Fachseminar zum Thema …
Bild: Gefährdet der Bundesrat unsere Gesundheit?Bild: Gefährdet der Bundesrat unsere Gesundheit?
Gefährdet der Bundesrat unsere Gesundheit?
… ein 3-Jahres-Intervall für wissenschaftlich unbegründet und gesundheitlich bedenklich. Itzehoe, 25.09.12 – Am 12.10.12 entscheidet der Bundesrat über die Neuregelung der deutschen Trinkwasserverordnung. Die bisherige Regelung ist am 01.11.11 in Kraft getreten und verlangt im Wesentlichen, dass Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Warmwasseranlage von …
wertplan-nord-immobilien informiert: Legionellenprüfung im Überblick
wertplan-nord-immobilien informiert: Legionellenprüfung im Überblick
Nach der im Bundesrat am 12. Oktober 2012 verabschiedeten Trinkwasserverordnung müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen untersucht werden. Was bedeutet das für Sie konkret? Vermieter von mehr als zwei Millionen Mehrfamilienhäusern (GDW) in Deutschland müssen all drei Jahre das Trinkwasser …
Sie lesen gerade: Schärfere Anforderungen zu Legionellen in der Trinkwasserverordnung