(openPR) WISSENSWERTES
Rudi Ratlos fragt:
Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung nach Kfz-Umbau?
Dieter war stolz auf seinen neu erworbenen blau-weißein Pkw, besonders auf das sportlich wirkende tiefer gelegte Fahrwerk. Nach Angaben des Pkw-Verkäufers war der Wagen ordnungsgemäß tiefer gelegt. Als Dieter jedoch die Winterreifen montierte, vernahm er ein Schleifen der Reifen an der Karosserie. Die Kfz-Werkstatt untersuchte Dieters Wagen und stellte fest, dass zwar im Fahrzeugbrief eine Tieferlegung eingetragen war, dass danach jedoch eine weitere erhebliche nicht vom TÜF-Prüfer abgenommene und nicht im Fahrzeugbrief eingetragene Tieferlegung erfolgt ist. Der Verkäufer hatte nachträglich eine Kürzung der Tragwerksfedern vorgenommen und dies Dieter verschwiegen.
Diese nachträgliche ungenehmigte Veränderung am Fahrzeug führte zu den Schleifgeräuschen der Winterreifen an der Karosserie und deshalb zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zum Erlöschen der Zulassung des Fahrzeuges, weil durch diese technische Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Dieser Mangel des Fahrzeuges ließ sich nur mit erheblichen Kosten beseitigen und Dieter erhob entsprechende Schadenersatzansprüche gegen den Pkw-Verkäufer. Der Verkäufer des Pkw berief sich jedoch auf die im Fahrzeugbrief eingetragene Tieferlegung des Fahrzeuges und lehnte Dieters Schadenersatzforderung ab.
Dieter war daraufhin verunsichert und beriet die Erfolgssaussichten einer Klageerhebung mit Rudi.
Rudi sah den Tatbestand der aglistigen Täuschung durch den Verkäufer als gegeben an, denn dieser bestritt die nachträgliche technische Änderung am Fahrzeug nicht, sondern verwies nur auf die eingetragene Tieferlegung im Kfz-Brief. Rudi fand heraus, dass in einem ähnlichen Fall das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil vom 15.12.2003 den Kfz-Verkäufer zum Schadenersatz verurteilt hatte und riet Dieter seine Rechte notfalls mit Klage durchzusetzen, falls der Verkäufer den Schaden nicht doch noch ersetzen sollte.
(besprochen/mitgeteilt von Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG, Bad Langensalza und Gotha)
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