(openPR) Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat ein Urteil beschlossen, in dem es heißt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung auch für jene Unfälle haftet, die während eines Fahrertrainings passiert sind.
Unter dem Aktenzeichen 10 U 36/08 können Interessenten das Urteil nachverfolgen. Der konkrete Fall lief so ab, dass auf dem Hockenheimring ein Fahrertraining stattfand, in dem zwei Fahrer miteinander kollidierten. Dabei verlangte einer von beiden 11.000 Euro Schadenersatz für sein lädiertes Fahrzeug.
Allerdings wollte die Haftpflichtversicherung (KFZ Versicherung) desjenigen, von dem Schadenersatz gefordert wurde, nicht zahlen, weil der Unfall wohl während eines nicht versicherten Rennens passiert sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hingegen hat das Autorennen als Fahrertraining eingestuft, sodass der Argumentation der Versicherung nicht gefolgt wurde. Die Fahrer waren beim Training aufgefordert, sich auch mit Gefahrensituationen auseinanderzusetzen. Nicht der Rausch der Geschwindigkeit sei vordergründig gewesen, sondern das Training.
Daher liege die Verantwortung für den Unfall gleichermaßen bei beiden Fahrern, was bedeutet, dass der Schaden auch von beiden zu tragen wäre. Dieses Urteil zeigt, dass im Falle eines Autorennens natürlich keine Versicherungen greifen.
Geht es allerdings nicht um eine Platzierung und darum, der schnellste zu sein, handelt es sich um ein Fahrertraining. Kommt es währenddessen zu einem Unfall, müssen die Haftpflichtversicherungen greifen und für die entstandenen Schäden aufkommen.
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