openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Steuerliche Entlastung für Eltern bei den Kinderbetreuungskosten

(openPR) "Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten hat sich aus Sicht der Eltern für 2012 erfreulicherweise verbessert", darauf weist der Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln, Harald Elster, hin. In der Vergangenheit waren nur erwerbs-, ausbildungs- oder krankheitsbedingte Kinderbetreuungskosten abziehbar. Nunmehr ist der Anlass für die Kinderbetreuung völlig unerheblich. Fallen den Eltern also Kosten für Betreuungsdienstleistungen, Kindergarten oder eine Tagesmutter an, sind die Abzugsvoraussetzungen bereits gegeben. Abziehbar sind zwei Drittel dieser Aufwendungen, jedoch maximal € 4.000,00 pro Kalenderjahr. Ausgeschlossen sind hingegen Kosten für Unterricht oder Freizeitbeschäftigung.

Bei den betreuten Kindern muss es sich um leibliche Kinder oder Pflegekinder handeln, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Ältere behinderte Kinder können auch weiterhin berücksichtigt werden, soweit die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Formale Voraussetzung für den Abzug ist weiterhin, dass eine Rechnung für die Betreuungsleistung existiert und die Zahlung auf ein Konto der leistenden Person oder Einrichtung erfolgt ist. Zu beachten ist, dass Barzahlungen den Abzug regelmäßig ausschließen.

„Endlich wird Klarheit geschaffen", so Elster. „Von dieser Entscheidung profitiert ein größerer Kreis von Steuerpflichtigen.“ Elster zieht das Fazit, dass ein entscheidender Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan ist. Voraussetzung für die Geltendmachung ist allerdings, dass eine entsprechende Einkommensteuererklärung abgegeben werde.

Es sei jedoch zu bemängeln, dass seit Wiedereinführung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Jahr 2002 die Vorschriften nun zum vierten Mal in ihrer Systematik verändert wurden. Es wäre sowohl für die Steuerbürger als auch für die Finanzverwaltung begrüßenswert, wenn von vornherein stabile Lösungen geschaffen würden. Ferner sei noch auf anhängige Gerichtsverfahren hinzuweisen, die die Abzugsbegrenzung auf zwei Drittel der Kosten zum Streitgegenstand haben.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 661042
 133

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Steuerliche Entlastung für Eltern bei den Kinderbetreuungskosten“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerberater-Verband e.V. Köln

Bild: Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, KölnBild: Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, Köln
Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, Köln
Ein festlicher Start ins neue Jahr: Zum traditionellen Neujahrsempfang am 12. Januar im Hotel Excelsior, Köln, begrüßte StB/WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., etwa 200 Mitglieder und Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft und Medien. Repräsentanten der großen Parteien, der berufsständischen Institutionen und Kammern, der Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit waren der Einladung gefolgt. Der Präsident freute sich besonders, den diesjährigen Festredner anzukündigen: Tom B…
Weniger Hausarbeit und weniger Steuerlast: So geht’s!
Weniger Hausarbeit und weniger Steuerlast: So geht’s!
Die ersten Sonnenstrahlen wärmen die Gesichter und offenbaren mitunter so manches, das die dunkle Jahreszeit im Verborgenen gehalten hat. Will heißen: Für viele steht wieder einmal der (unliebsame) Frühjahrsputz an. Haben Sie schon mal daran gedacht, sich dabei professionelle Unterstützung in die eigenen vier Wände zu holen? Zu teuer? Beteiligen Sie doch einfach den Fiskus an Ihren Kosten! Um 20 % der Aufwendungen für Arbeitsleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, einschließlich der entstandenen Fahrtkosten, kann d…

Das könnte Sie auch interessieren:

GFH GmbH - Die Haushaltsplaner: Die Familie als Mittelpunkt
GFH GmbH - Die Haushaltsplaner: Die Familie als Mittelpunkt
… unsere Bundesregierung die Möglichkeiten, Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen, verbessert. Eltern können für ihre Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Das ist aber wiederum abhängig davon, ob Kinder in Kindertagesstätten oder …
Steuervereinfachungsgesetz auf dem Weg - Entlastung für Familien mit Kindern
Steuervereinfachungsgesetz auf dem Weg - Entlastung für Familien mit Kindern
… von bis zu 600 Millionen Euro ist die Rede. Ein Vorteil für Familien mit Kindern besteht in dem verringerten Aufwand bezüglich der Erstattung von Kinderbetreuungskosten. Darüber hinaus werden die Regelungen zum Kindergeldanspruch vereinfacht. Für Arbeitnehmer soll sich manches zum Besseren wenden. So ist eine Anhebung des Pauschbetrages von 920 Euro …
Bild: Das Betreuungsgeld ist daBild: Das Betreuungsgeld ist da
Das Betreuungsgeld ist da
… sich in diesem Zeitraum der Nettolohn, erhöht sich auch der Elterngeldanspruch. Ein Steuerklassenwechsel kann einmal im Jahr vorgenommen werden. Betreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbarKinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar – und das von Geburt an bis zum 14. Lebensjahr, unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder …
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
… gesetzlich unterhaltsberechtigten Person. Des Weiteren mindern Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen für die Altersversorgung, Kirchensteuer, Teile der Kinderbetreuungskosten, bestimmte Steuerberaterkosten, Aufwendungen für Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht-, Risikoversicherungen und andere Lebensversicherungen …
Neue Steuerregeln ab 2006: Verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Kinderbetreuungskosten
Neue Steuerregeln ab 2006: Verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten berufstätiger Eltern können ab 2006 in größerem Umfang steuerlich geltend gemacht werden als bisher. Damit sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die privaten Haushalte als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert werden. Einen Wermutstropfen aber hat die Neuregelung: Sie ist in außergewöhnlicher …
Bild: Der vbm zu den Genshagen-Beschlüssen: Schritte in die richtige RichtungBild: Der vbm zu den Genshagen-Beschlüssen: Schritte in die richtige Richtung
Der vbm zu den Genshagen-Beschlüssen: Schritte in die richtige Richtung
… des vbm nicht länger ein kostspieliges Privat-Vergnügen für solche Familien sein, denen keine subventionierte öffentliche Betreuung zur Verfügung steht. Mangelhafte Kinderbetreuungsinfrastruktur Da Kinderbetreuungskosten bislang nur bis zu einem Betrag von € 1.500 pro Jahr steuerlich abzugsfähig sind, sind diejenigen Eltern überproportional belastet, …
Bild: Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlendem abzugsfähigBild: Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlendem abzugsfähig
Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlendem abzugsfähig
Kinderbetreuungskosten nur bei Zahlendem abzugsfähig Der Bundesfinanzhof (im Folgenden „BFH“) hat in seinem Urteil vom 25. November 2010 (Az. III R 79/09) entschieden, dass Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden können, der sie getragen hat. Dabei führt der BFH aus, dass § 4f a EStG weder Zuordnungsregeln noch ein Zuordnungswahlrecht …
Finanzminister klärt Details beim neuen Abzug von Kinderbetreuungskosten
Finanzminister klärt Details beim neuen Abzug von Kinderbetreuungskosten
Ab dem Steuerjahr 2006 wird der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten in den Steuerformularen auf der Seite 3 der Anlage Kind geltend gemacht. Wer sich diese Seite schon mal angesehen hat weiß, wie kompliziert diese Seite ist. Je nach persönlicher Situation des Steuerbürgers kann ein Abzug der Kosten wie Werbungskosten oder auch Sonderausgaben …
So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung
So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung
… Entweder müssen Eltern dann den genauen Umfang der Kinderbetreuung dem Finanzamt gegenüber nachweisen. Oder sie setzen einfach pauschal 50% der Au-pair-Kosten als Kinderbetreuungskosten an. „Damit hat das Finanzamt normalerweise kein Problem“, so der erfahrene Steuerberater aus Limburg. Um die Kinderbetreuungskosten geltend zu machen, ist eine Rechnung …
Steuern sparen mit den Kinderbetreuungskosten
Steuern sparen mit den Kinderbetreuungskosten
… Partner von Grüter • Hamich & Partner. Mit dem 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur Steuervereinfachung 2011“ muss auch der Anspruch auf die Absetzung der Kinderbetreuungskosten nicht mehr beim Finanzamt bewiesen werden. Günter Grüter „Somit kann jeder die Kindergartenkosten von der Steuer absetzen, egal ob berufstätig oder nicht“. Seit dem können …
Sie lesen gerade: Steuerliche Entlastung für Eltern bei den Kinderbetreuungskosten