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Neuer Maßstab für Barrierefreiheit

05.09.201218:25 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Neuer Maßstab für Barrierefreiheit
Ein horizontal angebrachtes Tableau mit Brailleschrift ermöglicht eine problemlose Bedienung.
Ein horizontal angebrachtes Tableau mit Brailleschrift ermöglicht eine problemlose Bedienung.

(openPR) RAL Gütezeichen für hindernisfreies Bauen vorgestellt / Aufzug ist Basis für barrierefreie Gebäudeerschließung

Berlin – Die RAL, anerkannter Dienstleister für die Gütesicherung von Produkten und Dienstleistungen, setzt nun auch Maßstäbe beim barrierefreien Bauen. Mit dem neu eingeführten RAL Gütezeichen „barrierefrei“ können beispielsweise Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen künftig erkennen, ob ein Gebäude in jeder Hinsicht frei von Hindernissen ist. Darüber hinaus dienen die strengen Prüfkriterien Architekten und Bauherren als Richtschnur für die Planung und Umsetzung eines barrierefreien Umfeldes. Die Bestimmungen wurden gemeinsam mit Behinderten und Senioren erarbeitet und sind daher entsprechend praxisnah.

Strenge Prüfkriterien formuliert
Die Anforderungen für die Vergabe des Gütezeichens reichen von großen, beleuchteten Hausnummern über farblich abgesetzte Bodenbeläge und Wände bis hin zu umfangreichen Bestimmungen für sanitäre Einrichtungen. Hierzu zählen die Größe der Wandspiegel, die Höhe des Toilettensitzes oder auch die Wendefläche in der Dusche. Notrufanlagen müssen taktil und visuell gut auffindbar sowie mit akustischen und optischen Signalen ausgestattet sein. Als unabdingbar für die barrierefreie Erschließung von Gebäuden wird zudem ein Aufzug mit entsprechender Ausstattung erachtet.

Ohne Aufzug keine Barrierefreiheit
„Der Aufzug ist ein unverzichtbares Element barrierefreier Architektur“, sagt Oswald Schmid, Geschäftsführer des führenden deutschen Aufzugsunternehmens Schindler. Hinsichtlich der Ausstattung hat die Gütegemeinschaft Barrierefreiheit klare Vorgaben formuliert, die sich unmittelbar an den Bauordnungen orientieren. „Die Kabine sollte mindestens eine Größe von 1,10 x 1,40 Meter haben“, erläutert Schmid. „Ab einer Türbreite von 90 Zentimeter ist der Aufzug auch mit einem breiteren Rollstuhl gut zu befahren.“ Ebenso wird ein horizontal angebrachtes Tableau mit Brailleschrift gefordert, das sowohl Sehbehinderten als auch Rollstuhlfahrern eine problemlose Bedienung ermöglicht.

Solche Anlage stehen nicht nur für den Neubau zur Verfügung. Sie lassen sich ebenso außenseitig oder im Treppenauge nachrüsten. Zudem gibt es die Möglichkeit, bestehende Aufzüge entsprechend zu modernisieren.

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