(openPR) Den mit der Führung der BSZ® Interessengemeinschaft F&P betrauten Rechtsanwälten ist es als erster Kanzlei gelungen, für mehrere Mandanten beim Landgericht Kassel Arrestbeschlüsse gegen die Eheleute Lucheux zu erwirken. Aktuell werden Pfändungsmaßnahmen durchgeführt.
Am 07.10.2005 und am 10.10.2005 wurde über das Vermögen der F & P AG sowie der F & P AG & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese Gesellschaften sind somit nicht mehr sinnvoll.
Das Amtsgericht Kassel hat die Gläubiger der F & P AG & Co. KG aufgefordert, bis zum 15.12.2005 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für Gläubiger der F & P AG läuft die Anmeldefrist bis zum 31.12.2005. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles rechtsbewußtsein e.V. Dieburg macht darauf aufmerksam, dass bei der Forderungsanmeldung einige rechtliche Problempunkte zu beachten sind. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen besonders begründet werden muss (§ 174 Abs. 2 InsO). Der BSZ® e.V. empfiehlt daher, zur Forderungsanmeldung einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Die Kanzlei, die mittlerweile Geschädigte mit einem Schadensvolumen von mehr als 10 Mio. € vertritt, hat außerdem für zahlreiche Mandanten bereits erfolgreich Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen eingeholt.
Derzeit werden die strafrechtlichen Ermittlungsakten ausgewertet. Eine erste Durchsicht brachte bereits interessante Informationen zu Tage, die bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wichtig sein können.
Geschädigte berichten, dass sie von allen möglichen Seiten angeschrieben werden. Dabei bieten nunmehr eine ganze Reihe von Personen ihre Hilfe und ihre Dienstleistungen an. Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, mit wem er in dieser Angelegenheit zusammenarbeiten will.
Erfahrungsgemäß ist es allerdings in den wenigsten Fällen ratsam, bei betrügerischen Kapitalanlagen im Schadensfall erneut den Empfehlungen des Vermittlers zu folgen. So verfolgen geschädigte Anleger und die Vermittler im Normalfall unterschiedliche Ziele. Deshalb ist auch Anwälten, die vom Vermittler empfohlen werden, mit Vorsicht zu begegnen. Diese können nämlich nur eine eingeschränkte Wahrnehmung der Interessen der geschädigten Anleger anbieten. Sie sind aus rechtlichen Gründen gehindert, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler geltend zu machen.
BSZ® e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass die beauftragte Kanzlei bei der Geltendmachung von Ansprüchen keinen Beschränkungen unterliegt und selbstverständlich auch gegen Vermittler vorgeht, sofern diese Aufklärungs- oder Beratungspflichten gegenüber ihren Kunden verletzt haben.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „F&P“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.
Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
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