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F&P-Anleger müssen um ihr Geld bangen

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(openPR) Rund 2.500 Anleger haben der 1992 gegründeten F&P AG & Co. KG ihr Kapital anvertraut. Die Gesellschaft mit Sitz in Korbach, die ursprünglich Freitag & Partner GmbH & Co. KG hieß, hatte ihnen versprochen, das Geld in sog. „Finanzinstrumenten“, d.h. in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Devisen, Schuldverschreibungen, Termingeschäften etc., in Rohstoffen und Edelmetallen sowie in Immobilien anzulegen.

Nach Angaben der F&P AG & Co. KG erwirtschaftete die Gesellschaft seit ihrer Gründung jedes Jahr erhebliche Gewinne, die an die Kommanditisten ausgeschüttet wurden. Zuletzt warb die F&P AG & Co. KG damit, dass bezogen auf das Eigenkapital in den Jahren von 1998 bis 2004 eine durchschnittliche Rendite des Bilanzgewinns von 11 % erwirtschaftet werden konnte.

Ob es bei der F&P AG & Co. KG jemals mit rechten Dingen zugegangen ist, muss jetzt ernsthaft bezweifelt werden. Am 26.08.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Liquidation der Gesellschaft angeordnet, da sie ohne die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG Bankgeschäfte betrieben hatte.

Darüber hinaus ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Kassel gegen den Vorstandsvorsitzenden Benjamin Lucheux wegen verschiedener Delikte. Ihm wird u.a. vorgeworfen, Scheingewinne ausgewiesen und Anlagegelder veruntreut zu haben.

Es ist zu befürchten, dass die F&P-Anleger Opfer eines Schneeballsystems geworden sind. Geschädigte Anleger sollten sich deshalb so bald wie möglich mit den von dem BSZ® e.V. mit der Führung der Interessengemeinschaft der F&P-Geschädigten betrauten Rechtsanwälte in Verbindung setzen.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „F&P“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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