(openPR) Warum kann es sich lohnen, dass Arbeitnehmer freiwillig Einkommensteuererklärungen evtl. auch für Vorjahre beim Finanzamt einreichen?
Manfred Krönauer gibt Tipps:
a) Lohnsteuerabzug kann falsch vorgenommen worden sein, z.B. gerade bei Sonstigen Bezügen (z.B. Bonus, Weihnachtsgeld, etc.)
b) Werbungskosten, z.B. Fahrten zur Arbeitsstätte oder Fortbildungen und Reisekosten können geltend gemacht werden
c) Spenden an gemeinnützige Organisationen können angesetzt werden
d) Parteispenden werden ebenfalls berücksichtigt, mindern aber zu 50% direkt die Einkommensteuer bis zu bestimmten Höchstbeträgen, darüber hinaus wird das Einkommen gemindert
e) Krankheitskosten, z.B. Zahnarzt, Brille, Heilpraktiker können als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden (Hinweis: zumutbare Eigenbelastung könnte verfassungswidrig sein, Klage ist anhängig! Bei positivem Ausgang würde sich jeder Euro steuerlich auswirken!)
f) Steuerermäßigungen, z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen reduzieren direkt die Einkommensteuer (nicht das Einkommen!) um 20% der Aufwendungen
g) gerade für Vorjahre muss das Finanzamt Zinsen i.H. von 6% p.a. !!! für Rückzahlungen mit erstatten
h) bei teilweiser Nichtbeschäftigung (z.B. Arbeitslosigkeit) ergeben sich meist Steuerrückzahlungen
Dies ist ein Hinweis und kann eine steuerliche Beratung nicht ersetzen.