(openPR) Ab dem 01. Oktober 2012 steigt für Kunden der NEW der Gaspreis in der Grundversorgung im Durchschnitt um 0,36 Cent brutto pro Kilowattstunde, bei Sonderverträgen um 0,24 Cent brutto pro Kilowattstunde. Das sind durchschnittlich rund vier Prozent. Bei einem Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden beträgt die Erhöhung in der Grundversorgung rund sechs Euro pro Monat, bei Sonderverträgen rund vier Euro monatlich. Die Gaspreise der NEW sind zuletzt im Januar 2012 gestiegen.
„Wir sehen es als unser vorrangiges Ziel, schwankende Marktpreise zu kompensieren und unsere Kunden vor Preiserhöhungen zu schützen“, sagt Ralf Poll, seit 01. Juli 2012 neuer Geschäftsführer der NEW-Vertriebsgesellschaft NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH.
Die NEW arbeitet permanent daran, ihre Energiebeschaffung zu optimieren. Früher wurden die benötigten Energiemengen meist von einem Vorlieferanten gekauft und waren an die Entwicklung der Ölpreise gekoppelt. Heute dagegen wird die Energie zu verschiedenen Zeitpunkten an Großhandelsmärkten, wie zum Beispiel der Energiebörse, gekauft. Dieses Vorgehen ermöglicht es, bessere Einkaufspreise zu erzielen, die unabhängig von hohen Ölpreisen sind – was letztlich den Kunden zugute kommt. Der Heizölpreis ist innerhalb von einem Jahr um rund 17 Prozent angestiegen. Die strukturierte Energiebeschaffung wird kontinuierlich weiterentwickelt und auf den gesamten NEW-Konzern ausgedehnt. „Dem allgemeinen Trend steigender Energiepreise können wir uns aber nicht entziehen“, erklärt Poll.
Neben den gestiegenen Marktpreisen ist auch zu erwarten, dass die Netzentgelte der Gasnetzbetreiber ansteigen werden. In den neuen Grundversorgungspreisen ist dies bereits berücksichtigt. So wird es für die gesamte Heizperiode, das heißt bis Ende März 2013, keine weitere Erhöhung der Grundversorgungspreise geben.
Verbraucherrechte gestärkt: neue Allgemeine Geschäfts¬bedingungen (AGB) in Kraft
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die geänderte Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) führen zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz in Energielieferverträgen. „Wir begrüßen die kundenfreundliche Entwicklung und geben die Änderungen gerne an unsere Kunden weiter“, sagt der NEW-Geschäftsführer.
Wesentliche Änderungen der AGB sind: die Verkürzung von Kündigungsfristen, die Einrichtung und Bekanntgabe einer unabhängigen Beschwerdestelle sowie ein fristloses Kündigungsrecht bei Preisänderungen. Davon ausgenommen sind allerdings Preisänderungen, auf die die NEW keinen Einfluss hat, beispielsweise durch eine Erhöhung von Netzentgelten oder Steuern. Diese Veränderungen – nach oben oder unten – werden 1:1 an die Kunden weitergegeben.
Mehr dazu unter: http://www.niederrheinsuche.info/news/article/Gaspreise_steigen_ab_Oktober_




