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Gegnerliste und Filesharing-Pranger – Nicht mit uns

22.08.201209:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gegnerliste und Filesharing-Pranger – Nicht mit uns

(openPR) Die Ankündigung der Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen, eine Gegnerliste aller festgestellter Internetanschlussinhaber ins Netz zu stellen, hat für viel Wirbel gesorgt.

Zu Recht wird, wie wir finden, dieses Vorgehen einhellig verurteilt.

Wir distanzieren uns von einem solchen Vorgehen und werden die zuständige Rechtsanwaltskammer zum Prüfung nach berufsrechtlichen Konsequenzen bitten.

Die Veröffentlichung der Namen ist nach unserer Rechtsauffassung rechtswidrig.

Zum Einen gilt es zu bedenken, dass es sich stets um die Inhaber der erfassten Internetanschlüsse handelt, und nicht zwingend um die Täter der Urheberrechtsverletzung. Zum Anderen muss man die Prangerwirkung gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich wohl überwiegend um Filesharing-Abmahnungen bzgl. Pornos handelt, in Betracht ziehen. Die von den Kollegen genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung von Gegnerlisten greift unserer Meinung nach hier nicht, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen das Interesse der Kanzlei an der Nennung der Gegner bei weiten überwiegt.

Zu prüfen dürfte sein, inwieweit nicht allein schon die Ankündigung in den Bereich einer – zumindest versuchten – Nötigung rücken könnte. Zumindest aber werden wohl viele Abgemahnte alleine durch die Ankündigung zahlen, um einer Veröffentlichung zu entgehen. Ist damit vielleicht schon das Ziel erreicht?

Wie auch immer werden wir uns jedenfalls an solchen Aktionen nicht beteiligen und weiterhin klar Position beziehen.

Es bleibt dabei: Urheberrechtsverletzungen sind falsch und sie sind zu verfolgen. Da sie massenhaft stattfinden ist auch die Verfolgung massenhaft. Ursache und Wirkung dürfen nicht verwechselt werden. Die Schäden und Kosten für die Verfolgung sind nicht zu unterschätzen und von den Verursachern – den Tätern selbst und den Anschlussinhabern als Störer – zu tragen.

Aber: Es muss auf beiden Seiten fair und anständig zugehen. Diesen Grundsatz sehen wir durch die Ankündigung gefährdet.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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