(openPR) WISSENSWERTES,
Rudi Ratlos fragt: Ausbremser, Auffahrunfall. Wer hat für den Schaden aufzukommen?
Martin und seine Frau unternahmen bei schönem Wetter einen Motorradausflug. Auf einer mehrspurigen Straße, in Höhe einer Ausfahrt, legte ein Autofahrer drei Fahrzeuge vor ihnen ohne Vorwarnung eine Vollbremsung hin. Die ihm folgenden Fahrzeuge mussten stark abbremsen. Auch Martin musste mit seinem Motorrad scharf bremsen und stürzte. Er und seine Frau wurden auf die Fahrbahn geschleudert, das Motorrad beschädigt. Währenddessen gabt der Autofahrer wieder Gas, überfuhr die rechte durchgezogene Linie und die Sperrfläche und verschwand. Durch Zeugen konnte der Autofahrer ermittelt werden. Martin kann den Unfallhergang somit beweisen.
Die Schadenersatzansprüche für das beschädigte Motorrad und die Schmerzensgeldansprüche von Martins verletzter Ehefrau lehnt der Autofahrer aber ab, weil Martin den Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen nicht eingehalten habe. Martin habe die Schäden deshalb selbst zu tragen.
Martin ist ratlos und fragt Rudi um Rat. Er will gegebenenfalls die Schadenersatzansprüche gegen den Verkehrsrowdy einklagen.
Rudi fand heraus, dass das Landgericht München mit Urteil vom 07.08.2006 über einen ähnlichen Fall zu entscheiden hatte und eine Haftungsquotelung vorgenommen hatte. Das Gericht befand, dass ein Autofahrer, der durch ein unnötiges und riskantes Bremsmanöver, das so genannte Ausbremsen, einen Unfall unter den nachfolgenden Fahrzeugen verursacht, für die Schäden mit aufkommen muss.
Das LG München verurteilte in jenem Fall den Autofahrer deshalb zur Übernahme von 2/3 des Schadens. 1/3 müssen die Kläger jedoch selbst tragen, denn jeder Verkehrsteilnehmer muss laut Gericht seinen Abstand zum Vordermann so wählen, dass er auch bei unvermuteten Vorkommnissen noch bremsen kann. Neben den Schadensersatzansprüchen erhielt das Ehepaar in jenem Fall die Gutachterkosten in Höhe von 5.000 Euro erstattet und die Frau, die beim Sturz Prellungen erlitt, 200 Euro Schmerzensgeld.
Auf Grund des vorgenannten Urteils riet Rudi Martin, zwei Drittel der Schadenersatzforderungen einzuklagen. Martin sieht ein, dass sein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ausreichend war und wird Rudis Rat beherzigen.
(besprochen/mitgeteilt von Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG, Bad Langensalza und Gotha)
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