(openPR) Mit Schreiben vom 15.8.2012, das der Anlegerschutzkanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven vorliegt, zeigt die Geschäftsführung der MS Heinrich Sibum GmbH & Co. KG an, dass die wirtschaftliche Schieflage stärker geworden ist und jetzt offen die Möglichkeit der Insolvenz angesprochen wird.
Diese Situation konnte auch nicht durch die in 2010 eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen aufgefangen werden, obwohl 1.000.000 EUR angefordert wurden. Dieser Betrag entspricht einer Aufstockung des Kommanditkapitals von ca. 15 %.
Es ist nun zu erwarten, dass die Anleger mit einem Totalverlust rechnen müssen.
An dieser Stelle muss deutlich gesagt werden, dass es sicher nicht nur an der Wirtschaftskrise lag, die zu solch einer Schieflage geführt hat. Maßgeblich daran beteiligt ist auch die Fondsgeschäftsführung, die die Zeichen der Zeit nicht erkannte. Das ist nämlich der eigentliche Fehler im Rahmen der Laufzeit des Fonds. Es nutzt nichts auf das hohe Honorar der Geschäftsführung zu verweisen, da dieses Argument nur zur Stimmungsmache dient, aber nichts zur Sache beiträgt.
Nach unserer Einschätzung war dieser Fonds bereits in der Anlage nicht als Erfolgsmodell konzipiert. Es oblag eher dem Zufall, ob dieser Fonds die versprochenen Erträge erzielt oder nicht. Damit ist dieser Fonds wohl als Spekulationsgeschäft einzustufen, der nicht für konservative Anleger geeignet ist. Es einhellige Rechtsprechung, dass ein Fonds nicht empfohlen werden darf, wenn die Investition der Altersvorsorge dient.
Wir als Anlegerschutzkanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven prüfen nun die Ansprüche gegen die Verantwortlichen dieses Fonds.
Rechtsanwälte Vogelskamp Benn Nettekoven
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Denn wir setzen uns mit aller Kraft für unsere Mandanten ein und scheuen uns auch nicht, gegenüber unseren Mandanten mit Ehrlichkeit deren eigene Position und Chancen zu erklären.
Nur, wenn Sie im Vorfeld über die Chancen, Risiken und die Kosten aufgeklärt sind, können Sie selbst die Erfolgsaussichten und auch die zu bewältigenden Probleme erkennen.
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Die Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei liegen auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts (RA Benn, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Familienrechts, des Insolvenzrechts und des Versicherungsrechts
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