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Schiffsfonds: MS Maria Sibum – Handlungsempfehlungen für Anleger

21.08.201307:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ein weiterer Schiffsfonds des HCI Schiffsfonds VIII, MS Maria Sibum, befindet sich in der Insolvenz. Den betroffenen Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Nach der Pleite des ersten Schifffonds des HCI Schiffsfonds VIII, MS Pandora, wurde nunmehr beim zuständigen Insolvenzgericht über das Vermögen der MS Maria Sibum GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet.

An dem 2004 aufgelegten Schiffsfonds beteiligten sich Anleger mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 43 Mio. Euro. Bereits seit 2011 weisen die Schiffe des Fonds erhebliche Rückstände bei der Darlehenstilgung auf. Angesichts dieser Situation müssen Anleger mit hohen Verlusten ihres investierten Kapitals rechnen.

Die betroffenen Anleger des MS Maria Sibum können unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei der Fondsvermittlung geltend machen.

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet, nicht nur die Vorteile und Chancen der Anlage anzupreisen, sondern auch umfassend über alle Risiken aufklären.

Wurde die Schiffsbeteiligung am MS Maria Sibum als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen, handelt es sich um eine Fehlberatung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schifffonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen. Für Anleger des MS Maria Sibum, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen sich von ihrer Schiffsbeteiligung zu trennen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Betroffene Anleger des MS Maria Sibum sollten sich mit uns in Verbindung setzen.


Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung

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