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Lloyd Fonds Flottenfonds VII in anhaltender Kriese

(openPR) Die im Kapitalanlagebereich tätige Anwaltskanzlei Vogelskamp, Benn, Nettekoven stellt fest, dass die schlechten Nachrichten für Schiffsfonds auch vor Produkten der renommierten Lloyd Fonds nicht halt machen. Der Flottenfonds VII (MT Hamburg Star und MS Patricia Schulte) macht Schlagzeilen; weil Ausschüttungen entgegen völlig anderer Prognostizierungen seit 2008 vollständig ausbleiben. Der im Jahre 2005 aufgelegte LF-Flottenfonds VII des Emissionshauses Lloyd Fonds prognostizierte erhebliche Ausschüttungen und Rückzahlungen.



In der Voraussicht hörte sich alles sehr gut an.
So sollten ,,Auszahlungen‘‘ ab dem Jahre 2007 mit 7 %, ab 2010 fortlaufend mit 8 %, später 9 % und mehr erfolgen, so dass im Ergebnis einschließlich Verkauf der Schiffe ein Gewinn von deutlich über 200 % für den Anleger prognostiziert wurde. Tatsächlich ergab sich bereits, wie ausgeführt, nach spärlichen Ausschüttungen 2007, dass keine Liquidität für die Anleger mehr vorhanden war, sondern sich die Sorgen katastrophal häuften. Ob dies nun aufgrund von Währungsschwankungen oder fehlerhaften Einschätzungen des Fondsmanagement so eingetreten ist, lassen wir einmal dahingestellt. Jedenfalls können wir der weiteren Entwicklung dieses Fonds keine günstige Prognose erteilen. Gegenwärtig zeigt der Zweitmarkt als letzten Kurs eine Größenordnung von 10 % auf. Diese katastrophale Einschätzung des Fondswertes wird deutlich, wenn man weiterhin im Prospekt ausgewiesene hohe sogenannte Weichkosten, zu denen auch ein Agio mit 5 % zu zählen ist, berücksichtigt. Die Weichkosten liegen deutlich über 10 % des Wertes der Schiffe. Es handelt sich dabei um Nebenkosten, also Kapitalanteile des Anlegers mit denen der Fonds nicht arbeiten kann, das heißt, dem Fondsvermögen nicht zufließen.


Wenn wir also feststellen, dass gegenwärtig durch Fehlentwicklung des Ausschüttungs-kontos wohl kaum damit zu rechnen ist, dass der Anleger sein angelegtes Geld zurückbekommt, muss er froh sein, wenn er nicht zu weiteren ,,stützenden‘‘ Zahlungen in den Fonds aufgefordert wird. Die letzten Berichte der Treuhandgesellschaft lassen nichts Gutes ahnen. Oft ist von verlorener Dynamik und verlangsamtem Zuwachs die Rede. Jedenfalls stehen die Zeichen für diesen Schiffsfonds nicht günstig. Für den einzelnen Anleger stellt sich die Frage, ob er ggf. falsch beraten wurde oder ob Prospektfehler ihm einen Anspruch auf Schadensersatz einräumen. Ansprüche auf Falschberatung richten sich gegen die jeweiligen Vermittler und diesbezüglich führt der Prospekt aus, dass die Lloyds Fonds AG, die alleine für die Vermittlung des Emissionskapitals, Finanzierungsvermittlung, sowie für die Prospektierung und die Konzeption des Beteiligungsangebotes eine Vergütung in Höhe von insgesamt 6.690.000,00 € erhält. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis der Schiffe gemäß Prospekt sich auf 60.840.000,00 € beläuft.

Gesonderte Vertriebsverträge mit weiteren unabhängigen Vertrieben können abgeschlossen werden. Dabei sind die Größenordnungen der Vergütungen für die Einzelvertriebe bislang unbekannt.

Die Kanzlei Vogelskamp, Benn, Nettekoven unterstützt Anleger dieses Schiffsfonds, falls diese sich von ihren jeweiligen ,,Vertreibern‘‘ nicht richtig beraten fühlen, insbesondere eine falsche Darstellung der Chancen und Risiken im mündlichen Gespräch seitens der Vermittler erhalten haben. Dazu zählen auch Fälle, in denen Anlegern Sparpläne mit prognostizierten Gewinnen in schriftlicher Form vorgelegt wurden. Derartige schriftliche ,,Gewinnzusagen‘‘ ohne hinreichenden Hinweis auf die Risiken, stellen nach der Rechtsprechung oftmals ein Indiz für die Vorlage eines Beratungsfehlers da.

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