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Wegweisendes Urteil für geschädigte Anleger der Accessio AG

(openPR) München, den 30.07.2012 - Erstmals wurde in einem durch KAP Rechtsanwälte vertretenen Fall am OLG München, die DAB Bank - im Zusammenhang mit deren Kooperation mit der Accessio AG - zu Schadensersatz (5 U 3242/11 OLG München) verurteilt. Accessio (ehemals Driver & Bengsch) empfahl Ihren Kunden riskante Papiere, die DAB Bank führte dabei die Depotkonten und arbeitete – wie das Gericht nun bestätigte – eng mit der Accessio zusammen.



Dieses Urteil wird auch für die weiteren anhängigen Sammel- und Einzelklagen gegen die Accessio AG bzw. DAB Bank wegweisend sein. Wie auch die Berichterstattung im Artikel „Ein juristischer Türöffner“ der Wirtschaftswoche, vom 30.07.2012 festhält, ist die Dienstleistung von Accessio und der DAB Bank rechtlich nicht zu trennen. Rechtsanwalt Thorsten Krause von KAP Rechtsanwälte äußerte sich zu dem Urteil sehr positiv. So gründlich habe bisher wohl kein Gericht die Geschäftsbeziehungen zwischen der Direktbank und Accessio durchleuchtet.

Seit fast drei Jahren vertritt Rechtsanwalt Thorsten Krause geschädigte Anleger der Accessio AG. In seiner nun erfolgreichen Klage konnte verdeutlicht werden, dass die DAB Bank enger mit der Accessio AG zusammengearbeitet hat, als diese eingestehen wollen. Das Blatt habe sich gewendet, schreibt die WirtschaftsWoche in ihrem Artikel und nimmt damit Bezug auf die Haftung der DAB Bank. Bekräftigt wird dies durch die Ausführungen in dem Urteil des 5. Senats des OLG München (Az 5 U 3242/11 vom 29.05.2012), in dem die Zusammenarbeit zwischen DAB Bank und Accessio mit dem Outsourcing von Tätigkeiten der Bank an eine Tochtergesellschaft der Bank verglichen wird. Verkauft wurden die Wertpapiere meist mit dem Argument, dass bei geringem Risiko eine hohe Rendite erzielt werden soll. Tatsächlich handelte es sich um hochriskante Anlagen. Dabei wurden die Tagesgeldkonten und Depots bei der DAB Bank geführt, die von der Vermittlung der über 30.000 Kunden durch die Accessio profitierte, wie die Richter nunmehr feststellten.

Die Zusammenarbeit zwischen DAB Bank und Accessio (damals noch Driver & Bengsch) begann bereits 1999, als ein Vertrag über die Besorgung der Depotführung geschlossen wurde. In den Jahren zwischen 2006 und 2009 wurden die meisten Kunden für die Wertpapierkäufe über die Akquise von Tagesgeldkonten die der DAB Bank angesprochen - allein im Jahr 2007 hatte die Accessio AG ca. 47.000 Kunden. Hauptsächlich wurden dann in der Vermögensverwaltung durch die Accessio Inhaber-Teilschuldverschreibungen, Inhaber-Schuldverschreibungen und Genussscheine von Emittenten vertrieben, mit welchen die Accessio nach Recherchen der Kanzlei KAP Rechtsanwälte persönlich oder wirtschaftlich verbunden war. Später kamen auch noch Fonds dazu. Die meisten von der Accessio ehemals hauptsächlich vertriebenen "Wertpapiere", wie die Inhaber-Teilschuldverschreibungen oder Genussscheine der HPE Hanseatic Private Equity, der Ponaxis AG, der Cargofresh AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow oder der Salvator Grundbesitz und der Südfinanz, haben mittlerweile zu erheblichen Verlusten der Anleger geführt.

Diese Verluste sind es, für die nach Ansicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte die DAB Bank nun einzustehen hat. Die Summen der Verluste geschädigter Anleger gehen von einigen tausend Euro bis hin zu einer halben Million Euro. Im Jahr 2007 hatten die Anleger insgesamt 834,075 Millionen Euro über die Accessio investiert. Wie die WirtschaftsWoche in ihrem Artikel vom 30.07.2012 ausführt, wurde Accessio bereits Ende 2009 in mehreren Fällen wegen Fehlberatung zu Schadenersatz verurteilt. So wurde beanstandet, dass die von Accessio vermittelten Beteiligungen und deren Risiken falsch dargestellt wurden.

Auch in den von KAP Rechtsanwälte vertretenen Fällen wurden die Anleger nur unzureichend über die Risikoklassen ihrer erworbenen Papiere beraten und vor möglichen, damit verbundenen „Gefahren“ im Verlauf nicht gewarnt. Kunden die ein konservatives Anlageziel verfolgten, wurden regelmäßig ohne entsprechende Beratung und Warnungen in höhere Risikoklassen eingestuft.

Diese Vorgehensweise bestätigt ebenfalls ein Prüfbericht, in dem die von der BaFin beauftragte KPMG feststellt, dass von stichprobenartig überprüften 1.111 Kundendepots nicht bei einem die vom Kunden (oder der Accessio) angegebene Risikoklasse mit den im Depot befindlichen Papieren übereinstimmten.

Bei dem insolventen Wertpapierhaus Accessio stehen gerade einmal eine Million Euro aus einer Haftpflichtversicherung den von ca. 300 klagenden Anlegern eingefordert 30 Millionen Euro entstanden Verlusten und somit Schadenersatzansprüchen, gegenüber. Umso bedeutender, dass das OLG München im Verfahren (Az 5 U 3242/11) nun die Haftung der DAB Bank bestätigte und auf Ausgleich des Schadens urteilte.

Die nächste Urteilsverkündung am 01.08.2012 zu einer laufenden Sammelklage gegen die DAB Bank wird mit Spannung erwartet, im August 2012 stehen weitere Verhandlungen in diesem Fallkomplex an. KAP Rechtsanwälte werden weiter berichten.

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