(openPR) Wie die Welt Online berichtet, sind vor dem Landgericht Itzhoe mehr als 400 Klagen von geschädigten Anlegern der Accessio AG anhängig. Davon seien erst 45 erledigt und 384 noch offen. Das Landgericht Itzehoe musste immer wieder den Geschäftsverteilungsplan ändern, um die Klageflut bewältigen zu können.
Der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH liegt ein Urteil vor, durch welches das Landgericht Itzehoe die Accessio AG zu Schadensersatz verurteilt hat, weil sie den Anleger falsch beraten hat. Der Anleger hat nun versucht, das Urteil vorläufig zu vollstrecken. Nachdem der Gerichtsvollzieher eine Frist auf den 03.08.2010 bestimmt hat, wurde zuvor Insolvenzantrag gestellt. Der Anleger wird sein Urteil voraussichtlich nicht vollstrecken können.
Wird nun das Insolvenzverfahren eröffent, sind alle Prozesse gegen die Accessio AG von Gesetzes wegen unterbrochen. Es obliegt dann dem Insolvenzverwalter, diese Prozesse wieder aufzunehmen. Anleger müssen damit rechnen, dass sie nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten.
Der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empielt Anlegern, die Forderungen durch einen Rechtsanwalt beim Insolvenzverwalter anzumelden, sobald das Verfahren eröffnet wurde. Eine neue Klage gegen die Accessio AG macht derzeit keinen Sinn.
Derzeit überprüft Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ob möglicherweise Ansprüche gegen die Vorstände der Accessio oder sonstige Verantwortliche bestehen. Möglicherweise betteht hier noch die Möglichkeit, unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Hier ist nun schnelles Handeln erforderlich, denn außerhalb des Insolvenzverfahren gilt: wer zuerst kommt, malt zuerst. Anleger sollten sich daher dringend an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.







