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ACCESSIO wird Finanzdienstleistungsgeschäft untersagt

28.07.200908:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: ACCESSIO wird Finanzdienstleistungsgeschäft untersagt

(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (früher Driver & Bengsch) das Finanzdienstleistungsgeschäft untersagt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits Anfang 2009 ein förmliches Anhörungsverfahren gegen die Accessio eingeleitet. Vor kurzem untersagte die BaFin der Accessio die Weiterführung des Platzierungsgeschäftes und die Erbringung von Finanzdienstleistungen.

Sollte dieses Verbot der BaFin bestandskräftig werden, darf die Accessio keinerlei Finanzdienstleistungen mehr erbringen. Dieses Verbot ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Anleger in der Vergangenheit durch irreführende und zum Teil unseriöse Geschäftspraktiken der Accessio in finanzieller Hinsicht geschädigt wurden. Betroffene Anleger sollten in jedem Fall einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

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