(openPR) Datenschutz, Datensicherheit, Wirtschaftlichkeit
Jedes Unternehmen ist dem Datenschutz verpflichtet und muss Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu sichern.
Ist der Datenschutz eine zusätzliche Kostengeißel für Ihr Unternehmen?
Mit welchem mittelständischen Unternehmen wir auch immer über dieses Thema sprechen - die Mehrheit sieht den Datenschutz als zusätzliche Last und überflüssigen Aufwand, der in keinem Verhältnis zur potenziellen Verbesserung des operativen Geschäfts und zur Erhöhung der Unternehmenssicherheit steht.
Ist dies tatsächlich so?
Mit der Erfahrung aus 30 Jahren Prüfungs- und Beratungsprojekten wissen wir, dass es nicht so sein muss. Wir sind sogar der Meinung, dass Sie vom Datenschutz profitieren, denn: Was für den Gesetzgeber gut ist, ist für Ihr Unternehmen schon dreimal gut. Das betrifft übrigens nicht nur die Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Gesetzmäßigkeit, Sicherheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - wie passt das zusammen?
Seit vielen Jahren sind wir unter besonderer Beachtung der Anforderungen aus der Gesetzgebung (HGB, AO, BDSG) und den berufsrechtlichen Grundlagen der Wirtschaftsprüfung in Prüfungen der Informationstechnologie, der IT-gestützten Prozesse und der sicheren und ordnungsmäßigen Datenhaltung, Datensicherung und Datensicherheit sowie in Fragen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der eingesetzten Informationstechnologie und ihrer Infrastruktur prüfend und beratend eingebunden.
Zur Sicherstellung seiner Steuereinnahmen verlangt der Gesetzgeber von den Unternehmen, dass sie durch Beachtung der Grundlagen
· IT-Sicherheit
· Datensicherheit und -integrität
· Prozesssicherheit
· Organisationssicherheit
· Zweckmäßigkeit
· Wirtschaftlichkeit (und damit Steuersicherheit)
die Unveränderbarkeit, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit des Rechnungswesens und der Daten sicherstellen. Wobei die Unternehmen bei der Wirtschaftlichkeit sicherlich nicht vordergründig an Steuerzahlungen denken. Das bedeutet aber auf jeden Fall, dass ein gesetzeskonformes Verhalten in der Unternehmensorganisation immer mit den eigenen Unternehmensanforderungen übereinstimmt und der Gewinn- und Unternehmenssicherung dient.
Muss Datenschutz deshalb ein Übel sein?
Wir denken, aus diesen Betrachtungen nicht.
Richtig, zweckmäßig und damit wirtschaftlich eingerichtet kann er für das Unternehmen von großem Nutzen sein.
Ohne IT-Unterstützung sind Geschäftsprozesse in den Unternehmen nicht mehr vorstellbar. Eine funktionierende Informationsverarbeitung ist für die Aufrechterhaltung eines Unternehmens unabdingbar. Unzureichender Schutz der Informationen stellt ein unterschätztes Risiko dar und kann existenzbedrohend sein. Dies gilt nicht nur für personenbezogene Daten, sondern allgemein für den Umgang mit sensiblen Daten.
Und genau dabei unterstützt Datenschutz die Unternehmen durch:
- Transparente Darstellung der IT-Infrastruktur und der wesentlichen Betriebsprozesse
- Identifikation von IT-Risiken für das Unternehmen und Darstellung möglicher Maßnahmen
- Vermeidung von Rechtsverletzungen und deren Folgen
- Aufbau eines Regelwerks für den Umgang mit sensiblen Daten
- Sensibilisierung und Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Sorgfalt im Umgang mit sensiblen Daten
Gelebte IT-Sicherheit fördert demnach eine Unternehmenskultur, in der die Verantwortung für den Umgang mit Daten fest verankert ist, und bildet damit Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. IT-Systeme und die Prozesse sind gut dokumentiert und erleichtern die Planung, Neuinstallation oder Fehlerbeseitigung.
Es lohnt sich also, das Thema Datenschutz aufzugreifen und im Unternehmen zu etablieren. Dabei unterstützen wir Sie sehr gern.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns immer auf Sie.
REVIDATA GmbH – Zentrale – Düsseldorf
Tel.: +49 211 496900





















