openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Mit Forderungen richtig umgehen. Bremer Inkasso GmbH gibt Tipps.

(openPR) Gemäß der jüngsten Frühjahrs-Umfrage 2012 der Inkassowirtschaft durch den BDIU e. V. (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmer) hat jeder zehnte Erwachsene nachhaltige Zahlungsprobleme. Und Überschuldung ist gar die zentrale Ursache dafür, dass die Zahlungsmoral gegenüber Gläubigern aller Branchen immer schlechter wird.



Wer ein Unternehmen betreibt, tut das im Grunde genommen jeden Tag mit einer gehörigen Portion Vertrauen in die Geschäftspartner und Kunden. Doch schnell weicht allzu oft das Vertrauen einer gewissen Skepsis, die sich häufig leider auch als richtig erweist. Aus dem Kunden wurde ein Schuldner, der sich vor der Zahlung offener Rechnungen mit Tricks und Kniffen drückt, die nicht selten einen Unternehmer sprach- und hilflos machen.

„Damit es gar nicht erst so weit kommt, kann man schon im Vorfeld „Sicherungen“ einbauen, um das Risiko, auf offenen Rechnungen sitzen zu bleiben, zu minimieren“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „An dem Satz „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“ ist viel dran. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es zwar nicht, aber wenn man ein paar Dinge beherzigt, kann der Forderungseinzug durchaus erfolgreicher sein“, fährt er fort.

Um besagte eventuelle „Gefahr“ zu erkennen, nutzen manche Unternehmer nach der ersten Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden die Dienste von Wirtschaftsauskunfteien, um mehr über den wirtschaftlichen Hintergrund des neuen Auftraggebers zu erfahren. „Das ist aber nur eine Möglichkeit der Risikominimierung“, so Drumann, „denn man selbst kann auch Einiges tun, nämlich:

1. Unbedingte schriftliche Dokumentation aller Schritte von der Angebotserstellung über die Auftragserteilung/Bestellung und deren Bestätigung. Der Hinweis, dass die Lieferung oder Leistung auf der Basis „beigefügter“ Geschäftsbedingungen erbracht wird – diese wiederum sollten unbedingt Regelungen über den normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten – sollte sich sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung wiederfinden. Solche getroffenen Regelungen können bei späterer Kundeninsolvenz „bares Geld wert sein“.

2. Nach der Lieferung bzw. Leistungserbringung sofort die Rechnung stellen. Diese sollte ein konkretes Zahlungsziel, ein genaues Datum wie z. B. „zahlbar bis zum 12.10.2012“ enthalten. So können Missverständnisse bzgl. unklarer Formulierungen und Interpretationen über vielleicht „branchenübliche“ Zahlungsziele vermieden werden.

3. Versenden Sie die Rechnung vorab per Fax. Dann verschicken Sie sie zusätzlich per Post. Sollte der Kunde nämlich im Falle eines Falles behaupten, er habe keine Rechnung bekommen, ist man als Unternehmer in der Beweispflicht des tatsächlichen Zugangs der Rechnung. Deshalb empfiehlt sich der Faxversand, und natürlich gilt, das Faxprotokoll - nach Prüfung des Versandstatus – sorgfältig aufzubewahren. Rechnungszustellung per Einschreiben der verschiedenen Versionen ist im Einzelfall sinnvoll, entfällt aber bei einer Vielzahl von Rechnungen wahrscheinlich schon aus Kostengründen und Zeitaufwand.

4. Ein vom Kunden unterzeichneter Lieferschein gehört ebenso zu einer vollständigen Vertragsdokumentation wie nach der Beendigung eines Auftrages die schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Arbeiten zu dessen Zufriedenheit erledigt wurden. Gerade bei Handwerksleistungen ist deren „Abnahme“ durch den Kunden Bedingung für die Fälligkeit der Rechnung.

5. Eine aktuelle Buchhaltung ist ein absolutes Muss! Ebenso: bei Rechnungsfälligkeit eines Kunden sofort handeln! Zur Zahlung sollte der Kunde höflich, jedoch bestimmt und unmissverständlich aufgefordert werden. Im Abstand von 7 – 10 Tagen sind zwei bis drei schriftliche Zahlungsaufforderungen im Kaufmännischen üblich. Die letzte Mahnung sollte aber eine eindeutig definierte Zahlungsfrist enthalten (Zahlung bis zum….. bei uns eingehend).

6. Setzen Sie den Kunden in Zahlungsverzug! Dieser tritt mit Zugang einer Mahnung ein. Ist der Schuldner Unternehmer, kommt er aber auf jeden Fall automatisch(lt. § 286 abs. 3 BGB) 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Zahlungsverzug. Dieser ist Voraussetzung dafür, beim Kunden Ersatz für Verzugsschaden (wie Kosten für Einschaltung eines Rechtsanwalts oder grundsätzlich im selben Umfang die Kosten für Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens) geltend machen zu können. Soll die automatische Verzugsregelung auch bei Nichtunternehmern greifen, hat man in der Rechnung deutlich darauf hinzuweisen.

7. Zahlungsverzug berechtigt Sie, Mahngebühren zu verlangen. Üblich sind 5,- Euro pro Mahnung. Diese dürfen mit der zweiten Mahnung erhoben werden. Sollte der Kunde aber schon vor der ersten ausgehenden Mahnung in Verzug sein (z. B. durch Ablauf der unter Punkt 6 genannten 30-Tage-Frist) so dürfen bereits jetzt Gebühren verlangt werden.

8. Verlangen Sie Verzinsung Ihrer Forderungen ab Zahlungsverzugsbeginn. Richtwert dafür ist der flexible Basiszinssatz, der von der Europäischen Zentralbank in Abständen neu festgelegt wird. Der bei Verzug vom Verbraucher zu entrichtende Zinssatz beträgt fünf Prozent über dem flexiblen Basiszinssatz, der von einem Unternehmer zu zahlende sogar acht Prozent.

9. Holen Sie sich rechtzeitig fachkundige Helfer an die Seite. Dazu ist jeder Gläubiger berechtigt. Ein Rechtsanwaltsbüro kann beauftragt werden aber auch ein Inkassounternehmen. Wie oben bereits erwähnt, hat der Schuldner die hierdurch entstehenden Kosten als Verzugsschaden zu ersetzen.

10. Kommt es trotz aller Bemühungen und Vorsicht doch dazu, dass Forderungen auf dem Weg des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens eingezogen werden müssen, sollte man sich spätestens jetzt an einen Fachmann wenden. Denn es bedarf schon sehr guter Kenntnisse über Rechtsformen von Unternehmen oder z. B. auf dem Gebieten der Verjährung. Ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen sind da qualifizierte Ansprechpartner. Von einem „Alleingang“ ist zur Vermeidung von unter Umständen kostspieligen Fehlern abzuraten.“

„Eines ist noch anzumerken“, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH zum Schluss, „ein Inkassounternehmen ist nicht erst dann Ansprechpartner, wenn aus dem Kunden ein Schuldner geworden ist, sondern bereits im Vorfeld. Wir betreiben nicht nur Forderungseinzug sondern bieten auch umfassende Beratung und Ansätze zur Verringerung des Forderungsausfallrisikos. Gefahr erkannt, Gefahr zwar nicht ausgemerzt, aber doch eben gebannt.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 651359
 944

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Mit Forderungen richtig umgehen. Bremer Inkasso GmbH gibt Tipps.“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bremer Inkasso GmbH

Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!
Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!
BREMER INKASSO GmbH: Gläubiger sind oft zu wenig über Möglichkeiten der Realisierung von Forderungen informiert Seit Wochen versucht Unternehmer A, von seinem Kunden B noch ausstehendes Geld für eine Lieferung zu bekommen. Bisher vergeblich. Die letzte Mahnung kam mit dem Postvermerk „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Nun erzählt ihm ein Geschäftsfreund auch noch, dass Kunde B doch vor einiger Zeit Insolvenz angemeldet hätte. Das habe er selbst aus Interesse unter www.insolvenzbekanntmachungen.de (Ju…
Daueraufträge immer im Blick behalten
Daueraufträge immer im Blick behalten
BREMER INKASSO GmbH zahlt jedes Jahr rund 28.000 Euro an Schuldner zurück Heute ist es kein Problem mehr, immer und überall mittels moderner Techniken die neusten Nachrichten abzufragen, die neusten Trends zu erfahren und tagesaktuell auf der Höhe der Zeit zu sein. Das gilt, nicht zuletzt dank des Onlinebankings, auch für den Bereich der Verwaltung der eigenen Finanzen. Aber einmal Hand aufs Herz: Kontrolliert man selbst sorgfältig und regelmäßig alle Zu- und Abgänge auf dem eigenen Konto und würden einem fehlerhafte oder unberechtigte Abbuc…

Das könnte Sie auch interessieren:

Online-Mahnbescheide überfordern juristische Laien
Online-Mahnbescheide überfordern juristische Laien
Experten raten zu professioneller Beratung, um Rechtsnachteile und Zusatzkosten zu vermeiden Bremen, November 2010. Es ist das alltägliche Geschäft eines Inkassounternehmers: Forderungen werden überwiegend vorgerichtlich eingezogen, doch bleibt ein Teil, bei dem ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden muss. Nicht jeder Gläubiger wendet sich …
Inkasso – das unbekannte „Wesen“. Keine Angst vorm schwarzen Mann!
Inkasso – das unbekannte „Wesen“. Keine Angst vorm schwarzen Mann!
… im Bereich der Gastronomie gang und gäbe. Der Kassierer ist dort der Inkassant. Bei uns in Deutschland wird das Wort Inkasso langläufig für den Einzug von Forderungen benutzt. Das bedeutet also: das Wort Inkasso ist lediglich eine Art Abkürzung für den Vorgang des Forderungseinzuges, welcher in jeder Firma wohl täglicher Bestandteil einer Buchhaltertätigkeit …
Inkasso: Jede zweite Forderung ist unberechtigt? Pustekuchen!
Inkasso: Jede zweite Forderung ist unberechtigt? Pustekuchen!
… Die Verbraucherpreise steigen. Und zwar für alle Verbraucher. Jeder sollte daher ein Interesse an seriösem Inkasso haben, das Unternehmer bei der Realisierung ihrer Forderungen unterstützt“, gibt Drumann zu bedenken. Seriöses Inkasso ist umfangreich geregelt Im Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft. Seit November 2014 …
Inkasso – wichtig für die Wirtschaft und den Verbraucher
Inkasso – wichtig für die Wirtschaft und den Verbraucher
… mehr Zeit und Energie auf das Kerngeschäft verwendet werden kann. Dieser Trend ist vielen Faktoren geschuldet wie z. B. zunehmender Regulierung und Bürokratie sowie härteren Anforderungen am Markt. Aber nicht nur Unternehmen geben Arbeiten an Dienstleister ab, auch das Serviceangebot für Haushalte wächst. Da lässt man sich die Fenster putzen, bringt …
Bild: Steigende Nachfrage im Online Forderungsmanagement – Online InkassoBild: Steigende Nachfrage im Online Forderungsmanagement – Online Inkasso
Steigende Nachfrage im Online Forderungsmanagement – Online Inkasso
… kontrolliert werden. Vom Auftragsbeginn des Inkassoverfahren, über die individuelle Wahl der Ansprache der säumigen Zahler, bis zur detaillierten Übersicht aller laufenden Forderungen und der Zahlungseingänge lassen sich alle Funktionen bequem und jederzeit online durchführen. Zudem werden den Gläubigern sämtliche Reportingparameter online und damit …
TÜV-geprüftes Inkassounternehmen
TÜV-geprüftes Inkassounternehmen
Zertifikat belegt hohe Qualitätsstandards bei der Bremer Inkasso GmbH Bremen, Oktober 2010. Kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs gehören bereits seit über 25 Jahren zum Tagesgeschäft der Bremer Inkasso GmbH. Aufgrund hoher Qualitätsstandards und permanenter Mitarbeiterschulungen gelang es der Bremer Inkasso …
Daueraufträge immer im Blick behalten
Daueraufträge immer im Blick behalten
… Inkassounternehmens entstanden sind, als Verzugsschaden voll umfänglich gezahlt. Vor einer Rückzahlung prüfen wir jedoch noch, ob der Gläubiger, unser Mandant, ggf. noch andere offene Forderungen gegen den Schuldner hat. Der Mandant muss der Rückzahlung zustimmen. Tut er dies, zahlen wir dem Schuldner den Überzahlungsbetrag zurück.“ Im eigenen Interesse …
Bild: INKASSO – klar definiert. So sieht‘s aus!Bild: INKASSO – klar definiert. So sieht‘s aus!
INKASSO – klar definiert. So sieht‘s aus!
Bremer Inkasso GmbH: Geschäftsmäßiger Einzug von Forderungen unterliegt strengen Regeln Es kommt nicht selten vor, dass ein Unternehmer feststellen muss, dass sich die Zahl der unbezahlten Rechnungen häuft und der Aufwand, diese Forderungen einzuziehen, immer größer wird, mehr Zeit, Geld und Personal in Anspruch nimmt. Was liegt da näher, als sich bei …
Hartes Vorgehen gegen unseriöses Inkasso längst überfällig. Bremer Inkasso GmbH fordert: Politik muss handeln!
Hartes Vorgehen gegen unseriöses Inkasso längst überfällig. Bremer Inkasso GmbH fordert: Politik muss handeln!
… ihnen eingegangen. 40 % der Beschwerden betrafen ein einziges Inkassounternehmen: Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Rund 81 % aller Beschwerden bezogen sich auf Forderungen aus s. g. Abbofallen und Gewinnspielen. „Das sind Forderungen, die seriöse Inkassounternehmen überhaupt nicht anfassen“, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann. …
Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig Totalverlust einer Forderung
Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig Totalverlust einer Forderung
… vor der Frage nach den Möglichkeiten, dennoch an ihr Geld zu gelangen. „Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig ist es, die Rolle als Gläubiger richtig zu besetzen und die Forderungen konsequent weiterzuverfolgen“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer …
Sie lesen gerade: Mit Forderungen richtig umgehen. Bremer Inkasso GmbH gibt Tipps.