openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig Totalverlust einer Forderung

(openPR) Experten der Bremer Inkasso GmbH klären auf

Bremen, 02. Dezember 2010. Befindet sich ein Schuldner im Insolvenzverfahren, stehen Gläubiger vor der Frage nach den Möglichkeiten, dennoch an ihr Geld zu gelangen. „Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig ist es, die Rolle als Gläubiger richtig zu besetzen und die Forderungen konsequent weiterzuverfolgen“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Es gibt meistens mehrere Möglichkeiten, Gläubiger vor einem Totalverlust zu bewahren, denn es gilt ja auch, die Gläubiger durch Forderungsverluste nicht selber in Engpässe zu bringen.“ Handlungsmöglichkeiten von Gläubigern hängen kausal mit den Besitzrechten zusammen, die noch geltend gemacht werden können. „Häufig bestehen Sicherungsrechte, wie etwa normaler und verlängerter Eigentumsvorbehalt, diese können zu einer Bevorzugung der Forderungen beim Insolvenzverwalter führen“, so Drumann.



Nach Bekanntwerden der Insolvenz gilt es als erstes, den Warenbestand zu erfassen und zu kennzeichnen. Allerdings darf der Bestand in den Räumen des Kunden nicht gegen dessen Willen aufgenommen werden. „Zwar ist auch der Insolvenzverwalter verpflichtet, den Warenbestand aufzunehmen und zu sichern, doch haben wir schon Fälle gehabt, bei denen die Ware, die der Mandant zuvor aufgenommen hatte, plötzlich verschwunden war“, so Drumann. Wichtig ist auch, sich immer mit dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung auseinanderzusetzen. Liegt dieser in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur erfolgten Warenlieferung oder der erbrachten Dienstleistung, kann es direkte Ansprüche gegen die Geschäftsführer geben. „Je besser der Gläubiger also seine Ansprüche und Rechte kennt, desto detaillierter kann er diese beim Insolvenzverwalter auch untermauern“, sagt Drumann.

Auch „Nachfolgefirmen“ können gemäß § 25 HGB haften: Es kommt vor, dass Kunden mit einem neuen Unternehmen unter alter Anschrift munter weitermachen. „Auch hier gibt es Möglichkeiten, die Nachfolgefirma wegen der Altverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen“, so Drumann.

Gläubiger sollten Forderungen bei dem Insolvenzverwalter innerhalb der veröffentlichten Anmeldefristen anmelden. Wird die Forderungsanmeldung nicht rechtzeitig und formkorrekt durchgeführt, besteht die Gefahr, dass sie am Verfahren nicht teilnimmt und nicht einmal die häufig geringe Insolvenzquote am Ende zur Auszahlung gelangt. „Bei Unsicherheiten empfehlen wir, hier ruhig einen Experten hinzuzuziehen“, rät Drumann. Nach erfolgter Anmeldung und Feststellung der Forderung steht der Gläubiger in der Insolvenztabelle und die Forderung wird rechtskräftig. In der Tabelle fasst der Insolvenzverwalter alle angemeldeten Forderungen zusammen und diese dient als Basis für die Verteilung an die Gläubiger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auszug aus der Insolvenztabelle dem Gläubiger aber auch als Titel, vergleichbar mit einem Vollstreckungsbescheid, nutzen, etwa wenn es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt und eine Restschuldbefreiung nicht erteilt wurde. „Ganz entscheidend kann auch hier die Frage sein, ob der Kunde bei Beauftragung schon zahlungsunfähig war. Solche Umstände könnten letztlich dazu führen, dass bei entsprechender Feststellung des Deliktsanspruchs eine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren nicht erfolgt“, so Drumann.

Vorsicht ist geboten bei der Weiterbelieferung des Verwalters im Falle einer Fortführung des Unternehmens. Der Verwalter kann zwar Zahlungszusagen machen, aber wenn etwa die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten zu bezahlen, haftet er gem. § 61 InsO nicht persönlich, wenn er bei Bestellung nicht erkennen konnte, dass die Masse voraussichtlich zur Begleichung nicht ausreichen würde. „Hier sollte eine spezielle Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter geschlossen werden, rät Drumann, um dem Ausfall solcher Forderungen vorzubeugen.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 491649
 1129

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig Totalverlust einer Forderung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bremer Inkasso GmbH

Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!
Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!
BREMER INKASSO GmbH: Gläubiger sind oft zu wenig über Möglichkeiten der Realisierung von Forderungen informiert Seit Wochen versucht Unternehmer A, von seinem Kunden B noch ausstehendes Geld für eine Lieferung zu bekommen. Bisher vergeblich. Die letzte Mahnung kam mit dem Postvermerk „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Nun erzählt ihm ein Geschäftsfreund auch noch, dass Kunde B doch vor einiger Zeit Insolvenz angemeldet hätte. Das habe er selbst aus Interesse unter www.insolvenzbekanntmachungen.de (Ju…
Daueraufträge immer im Blick behalten
Daueraufträge immer im Blick behalten
BREMER INKASSO GmbH zahlt jedes Jahr rund 28.000 Euro an Schuldner zurück Heute ist es kein Problem mehr, immer und überall mittels moderner Techniken die neusten Nachrichten abzufragen, die neusten Trends zu erfahren und tagesaktuell auf der Höhe der Zeit zu sein. Das gilt, nicht zuletzt dank des Onlinebankings, auch für den Bereich der Verwaltung der eigenen Finanzen. Aber einmal Hand aufs Herz: Kontrolliert man selbst sorgfältig und regelmäßig alle Zu- und Abgänge auf dem eigenen Konto und würden einem fehlerhafte oder unberechtigte Abbuc…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Insolvenz der WGF AG: Forderung form- und fristgerecht anmeldenBild: Insolvenz der WGF AG: Forderung form- und fristgerecht anmelden
Insolvenz der WGF AG: Forderung form- und fristgerecht anmelden
… Einzelfall geprüft werden“, sagt Cäsar-Preller. Am wichtigsten ist es zunächst für die Anleger, ihre Forderungen anzumelden. Denn wenn dies nicht geschieht, droht der Totalverlust des investierten Kapitals. Die Kanzlei Cäsar-Preller ist mit dem Insolvenz- sowie dem Bank- und Kapitalmarktrecht bestens vertraut. Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
Bild: Totalverlust einer Forderung bei Insolvenz nicht zwangsläufigBild: Totalverlust einer Forderung bei Insolvenz nicht zwangsläufig
Totalverlust einer Forderung bei Insolvenz nicht zwangsläufig
… nach den verbleibenden realistischen Möglichkeiten, doch noch an das ihm zustehende Geld zu kommen. „Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch den Totalverlust der Forderung des Gläubigers bedeuten“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Handlungsmöglichkeiten von Gläubigern hängen von den Rechten ab, die neben …
WBG Leipzig-West AG und DM Beteiligungen AG - Hintermann Schlögel verhaftet
WBG Leipzig-West AG und DM Beteiligungen AG - Hintermann Schlögel verhaftet
… dass der Nürnberger die Anleger bewusst getäuscht hat: "Vieles weist darauf hin, dass ein faktisches Schneeballsystem betrieben wurde." Nach Hahn können Anleger einen Totalverlust ihrer Einlagen nur verhindern, wenn sie für ihre Interessen aktiv werden und sich zusammenschließen. "Bei der Insolvenz von Unternehmen, die Schuldverschreibungen emittiert …
Gläubiger oft unwissend – Geschäftsnachfolger kann für Altverbindlichkeiten haften
Gläubiger oft unwissend – Geschäftsnachfolger kann für Altverbindlichkeiten haften
… kommt es darauf an, auch den unscheinbarsten Möglichkeiten konsequent nachzugehen, um die Forderungen doch noch zu realisieren. Eine Insolvenz muss nicht zwingend den Totalverlust der Forderung bedeuten“, weiß Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, aus langjähriger Erfahrung zu berichten. Alle Möglichkeiten genau prüfen „Je nach Lage des …
Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!
Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!
… Kontaktdaten sind identisch und sogar das Firmenlogo wird weitergenutzt. Unternehmer A versteht die Welt nicht mehr. „Die Insolvenz eines Kunden muss nicht zwingend den Totalverlust einer Forderung bedeuten! Dass Unternehmer A angesichts seiner Entdeckung aber zunächst einmal völlig fassungslos ist, ist gut nachvollziehbar“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer …
Geschäftsbedingungen sind ein MUSS für jeden Unternehmer
Geschäftsbedingungen sind ein MUSS für jeden Unternehmer
… darstellen könnte, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten. „Tatsächlich können Geschäftsbedingungen und deren vertragliche Einbeziehung aber den Unternehmer vor einem Totalverlust seiner Forderung bewahren“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Bei unserer täglichen Arbeit treffen wir aber leider immer wieder auf …
Unterschiedliche Handhabung der Infinus-Produkte in der Insolvenz
Unterschiedliche Handhabung der Infinus-Produkte in der Insolvenz
… werden, von der „Nachrangigkeit“ in die „Normalrangigkeit“ aufzusteigen. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit eines „Nicht-Bedientwerdens“ durch den Insolvenzverwalter sehr hoch, was einem Totalverlust der Anlage gleichkommt! Die Anmeldung der eigenen Forderung bei einem Insolvenzverwalter muss nicht anwaltlich erfolgen. Aber es empfiehlt sich auf Grund …
Eigene Geschäftsbedingungen sind für Unternehmer unerlässlich
Eigene Geschäftsbedingungen sind für Unternehmer unerlässlich
… Geld“ wert sein. „Auch wenn bei dem Vertragsabschluss mit einem Kunden wohl niemand daran denkt, dass die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen ggf. den Totalverlust der eigenen Forderung verhindern kann, sollten Unternehmer dringend besonderen Wert darauf legen, sich durch AGB abzusichern“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso …
Bild: Gläubiger oft fassungslos: Schuldner arbeitet nach Insolvenz unter der alten Anschrift weiterBild: Gläubiger oft fassungslos: Schuldner arbeitet nach Insolvenz unter der alten Anschrift weiter
Gläubiger oft fassungslos: Schuldner arbeitet nach Insolvenz unter der alten Anschrift weiter
… Gläubiger vor der Frage nach den Möglichkeiten, dennoch an sein Geld zu gelangen. „Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig ist es, auch den kleinsten Realisierungsmöglichkeiten konsequent nachzugehen“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. …
Geschäftsbedingungen sind ein MUSS für jeden Unternehmer
Geschäftsbedingungen sind ein MUSS für jeden Unternehmer
… darstellen könnte, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten. „Tatsächlich können Geschäftsbedingungen und deren vertragliche Einbeziehung aber den Unternehmer vor einem Totalverlust seiner Forderung bewahren“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Bei unserer täglichen Arbeit treffen wir aber leider immer wieder auf …
Sie lesen gerade: Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig Totalverlust einer Forderung