(openPR) Laatzen, 6. August 2003
Im Bad, an der Bar, auf dem Bau: In den Sommerferien bessern sich viele Studenten mit kleineren Jobs wieder ihr Taschengeld auf. Wer für diese Arbeiten keine Sozialbeiträge zahlen will, muss aufpassen. Denn nur bei kurzfristigen Beschäftigungen sowie bei Jobs mit einem Verdienst von weniger als 400 Euro im Monat müssen Arbeitnehmer keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darauf haben jetzt die Landesversicherungsanstalten Braunschweig und Hannover hingewiesen.
Wer mit seinem Arbeitgeber eine kurzzeitige Beschäftigung vereinbart, sollte darauf achten, dass der Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage gilt. Diese Zeit darf auch bei mehreren Jobs in einem Jahr nicht überschritten werden. Dann spielt die Höhe des Gehalts keine Rolle.
Ganz anders geregelt sind Dauerarbeitsverhältnisse. Hierbei darf ein Arbeitnehmer nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, wenn er versicherungsfrei sein möchte. Der Arbeitgeber zahlt für den geringfügig Beschäftigten Beiträge von 12 Prozent des Entgelts an die Rentenversicherung.
Ferienjobber können die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung (derzeit 19,5 Prozent) aus eigener Tasche draufzahlen. Dadurch erhalten die Arbeitnehmer im Alter eine höhere Rente. Oder sie stecken diese 7,5 Prozent in die Urlaubskasse.





