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Die Postbank und der „graue“ Kapitalmarkt

05.07.201218:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wie ein Finanzskandal langsam verjährt, ohne dass alle Betroffenen es mitbekommen

Kiel, Juli 2012. Es wird ungemütlich für die Bewohner des ziemlich luxuriösen Elfenbeinturms namens „Anlageberatung". Die Kunden von Depotbanken werden immer klagefreudiger. Trotz der schlechten Erfahrungen im Lauf der Finanzkrise und des daraus resultierenden schlechten Images der Finanzkonzerne ist vielen Privatanlegern immer noch nicht bewusst, dass ihre Geldanlagen einer Mülldeponie gleichen. Betroffen sind Kleinsparer genauso wie wohlhabende Unternehmer oder Selbstständige. Eine Verjährung droht in manchen Fällen unmittelbar.


Die Postbank verkaufte zwischen 2006 und 2011 für sie provisionsträchtige und damit lukrative, für sicherheitsorientierte Anleger hingegen völlig ungeeignete Geldanlagen. Anlegern wurde durch strukturvertriebsmäßig geschulte freie Mitarbeiter auf irreführende Weise geraten, Geld aus sicheren Anlagen wie Bausparverträgen, Festgeldkonten, Versicherungen, Hausverkäufen und Sparbüchern in hochriskante Fonds einzuzahlen. „Dabei wurden systematisch Renditechancen übertrieben und Risiken unterschlagen“, vermutet der Fachanwalt für Banken- und Kapitalrecht, Helge Petersen. Zu dieser Produktklasse zählen auszugsweise König & Cie, Dr. Peters, CS Euroreal, Glor, Gebab Ocean Shipping oder CS Euroreal, SEB Immo, Kanam Grundinvest. Hinter diesen klangvollen Namen verbergen sich unsichere Immobilienfonds, Schiffsfonds und andere hochriskante Kapitalanlagen.
Diese Finanzprodukte waren teilweise so schlecht konstruiert, dass sie aufgrund ihrer absehbaren Renditeschwäche und ihres erkennbar hohen Ausfallrisikos nie hätten verkauft werden dürfen. Doch die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage spielte lange Zeit keine Rolle, denn nur die Provisionshöhe zählte für den Vertrieb der Postbank. Über diesen handfesten Interessenkonflikt klärten die freien Bankberater allerdings nie auf – der eigentliche Postbank-Skandal.
Das System
Aus diesem Grund waren für die Postbank Geldanlagen des konventionellen Marktes geschäftspolitisch weniger interessant. Am besten ließ sich jenseits des Sparbuchs und der festverzinslichen Wertpapiere verdienen. Die strengen Aufklärungs- und Informationspflichten der Bank in der Beratung waren schnell nebensächlich.


„Das Verhalten der Banken lässt sich so am besten als rücksichtslose, aber durchaus lukrative ‚Provisionsjagd‘ beschreiben“, kommentiert Helge Petersen. „Es existierten interne Erklärungen bei Banken, dass die Provisionen zum Teil bei 18% liegen müssten, da nach Unterschrift die Bank nicht mehr auf das Kundengeld für spätere Empfehlungen mit Provisionsertrag zugreifen könne“, stellt Helge Petersen fest.
Für die Käufer stimmt das Gegenteil: Derlei Investments sind teuer und riskant. Teuer, weil ein sehr großer Teil des Kapitals nicht in die Anlage selbst fließt, sondern als Nebenkosten direkt in den Kassen der Banken und ihrer Berater landen. Einen Löwenanteil der Nebenkosten bilden Provisionen, auch Kick-backs genannt, zuzüglich eines Aufschlags. Dahinter stehen die Fondsinitiatoren, die schnell Anleger für ihre Projekte, etwa Immobilien oder Schiffe, finden müssen und deshalb beauftragten Banken für deren Beschaffung unverschämt hohe Gebühren zahlen.
Riskant sind derlei Investments, weil die sehr langen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren eine seriöse Prognose der Marktchancen erheblich erschweren. Werfen die Investitionsgüter der geschlossenen Fonds zu wenig Ertrag ab, drohen zudem erhebliche Verluste; brechen die Einnahmen ganz weg, droht sogar der Totalverlust. „Finanzkasino statt Vermögensschutz und -verwaltung“ nennt Helge Petersen das. Und es kann noch schlimmer kommen, denn „bei geschlossenen Fonds gilt der Anleger quasi als Gesellschafter. Läuft die Anlage schlecht, muss oft Geld nachgeschossen werden. Da wird schon mal ein Familienvermögen komplett versenkt“, stellt er fest. Der Kunde findet sich unter dem Deckmantel einer Kapitalanlage nur als Risikokapitalgeber – er ist technisch nicht am Investitionsobjekt abgesichert – und Zahlungspflichtiger für das eigentliche Projekt. Insbesondere die Höhe der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden nicht als separater Kosten- beziehungsweise Provisionsbestandteil offengelegt.
Erfolgreich dagegen vorgehen
Da beispielsweise Privatkunden nach aktueller Rechtsprechung das höchste vorgesehene Schutzniveau genießen, ist eine vollständige Rückabwicklung durchaus realistisch. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen konnte bisher erfolgreich Kundengelder im sechsstelligen Bereich von der Postbank zurückfordern. Sie vertritt bereits über 400 geschädigte Anleger. Ziel ist ein grundsätzlicher Vergleich mit der Postbank. Die Kanzlei hat das Privileg durch ihre neue Herangehensweise der technischen Argumentation gegen das Produkt, direkt mit dem Vorstand zu verhandeln.
Für Betroffene ist Abwarten deshalb die falsche Strategie. Zum Teil nur drei Jahre gilt die reguläre Verjährungsfrist. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Vorsatz, verlängert sich die Frist.
Weiter Informationen unter www.anlage-weg.de

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