(openPR) Das neue Mediationsgesetz, das letzte Woche nach monatelanger Überarbeitung von dem zuständigen Vermittlungsausschuss vorgestellt wurde, ist am Freitag von Bundesrat und Bundestag akzeptiert worden.
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in dem neuen "Gesetz zur Förderung von Mediation und anderen Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung" einen "Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland".
In dem neuen Gesetz wird unter anderem festgelegt, dass sich zukünftig nur noch außergerichtlich arbeitende Konfliktmanager als "Mediator" bezeichnen dürfen, die gerichtsinterne Mediation wird aber unter Anleitung eines sogenannten "Güterichters" weiterhin als fester Bestandteil der Konflikbeilegung beibehalten.
Mediation ist ein Verfahren, bei dem die beteiligten Parteien unter der fachlichen Anleitung eines neutralen Mediators die Lösung ihres Konfliktes - beispielsweise bei Scheidungsstreitigkeiten, Nachbarschaftskonflikten oder der Regelung von Erbauseinandersetzungen oder Unternehmensnachfolgen - selbst bestimmen und individuell gestalten können.
Die so getroffene Vereinbarung kann dabei genauso rechtssicher sein wie vor Gericht und bietet so eine zeit- und kostensparende Alternative, mit deren Ausgang alle Beteiligten zufrieden sein können.
Kostenlose Hilfe bei der Auswahl eines kompetenten, unparteiischen Mediators finden Konfliktparteien z.B. auf dem Vermittlungsportal Fair Instance.








