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„KWK-Markt für Biomethan öffnen, Zusammenbruch verhindern“

29.06.201211:57 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Biogasrat+ präsentiert Lösungsvorschläge, um Markteinbruch durch KWK-G Novelle zu verhindern und zugleich die EEG-Umlage zu dämpfen

Berlin, 29. Juni 2012 – „Mit der KWK-G Novelle fliegt Biomethan ab 2013 aus dem Rennen“, erklärt Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. und verweist auf umfassende Branchenanalysen und Berechnungen des Verbandes. „Der Gesetzgeber hat es gut gemeint, die Förderschraube dann aber überdreht“, moniert Schultz. „Übrig bleiben nur fossil betriebene Blockheizkraftwerke.“ Durch die Anhebung der Vergütung von fossil betriebenen BHKW-Anlagen um weitere 3 ct/kWh können Biomethan-KWK künftig weder bei der Raumwärmeversorgung noch bei der Industriestromversorgung wirtschaftlich betrieben werden. „Das ist eine Hiobsbotschaft für Wirtschaft und Politik gleichermaßen, die damit ihre klimapolitischen Ziele verabschiedet.“



Auch die verantwortlichen Akteure seitens der Regierungskoalition zeigen sich mit der Situation unzufrieden und gesprächsbereit – allein der Plan, wie das Problem aus der Welt zu schaffen ist, ohne dabei die EEG-Umlage weiter zu belasten, fehlte bislang.

In einer gemeinsam mit den Marktteilnehmern erarbeiteten Kurzstudie hat der Biogasrat+ e.V. nun ein umfassendes Lösungsmodell vorgestellt, das die Wechselwirkung von KWK-G und EEG berücksichtigt und dabei die EEG-Umlage entlastet.

Wie das geht erklärt der Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V.: „Im ersten Schritt entlasten wir die EEG-Umlage durch die Zulassung der getrennten Bilanzierung und die Einführung einer Eigennutzungsprämie für den Einsatz von Biomethan in KWK. Im Gegenzug wenden wir dann einen Bruchteil wieder dafür auf, Biomethan in allen KWK-Anwendungen weiterhin wirtschaftlich zu halten. In der Summe sparen wir dadurch jährlich rund 345 Mio. €, die letztlich der Verbraucher zu zahlen hätte und sichern gleichzeitig den Marktzugang der Biomethan-BHKW.“


Getrennte Bilanzierung von Biomethan

Das Verbot, erzeugtes und in das Erdgasnetz eingespeistes Biomethan nach Vergütungsklassen getrennt zu bilanzieren und zu verkaufen, wie es in der Begründung zur Biomasseverordnung festgeschrieben ist, hat gravierende Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette:
• Die Höhe der EEG-Vergütung ist für Biomethan-BHKW-Betreiber nicht planbar.
• Die Entwicklung von Teilmärkten für den Einsatz von Biomethan wird blockiert.
• Die Nutzung von Reststoffen der Rohstoffklasse 0 zur Biomethanerzeugung wird verhindert.
• Die Entwicklung eines liquiden Handelsmarktes wird verhindert.

Betrachtet man den gesamten Förderzeitraum, schlagen diese Markthemmnisse mit 7,5 Mrd. € in der EEG-Umlage zu Buche. Dabei bedürfte es lediglich einer Klarstellung seitens des Ministeriums, um das Problem aus der Welt zu schaffen und die erheblichen Potentiale, gerade im Bereich der Reststoffnutzung zugänglich zu machen.


Sanfte Anhebung der Vergütungssätze für Biomethan-KWK und Zulassung der Eigenstromnutzung

Vor diesem Hintergrund schlägt der Biogasrat+ e.V. eine doppelte Strategie vor, um den Betrieb von Biomethan-KWK weiterhin wirtschaftlich attraktiv zu gestalten.

Einerseits sollte die Eigenstromnutzung als Option auch für Biomethan-KWK zugelassen und gefördert sowie eine Eigennutzungsprämie in Höhe von 10,91 ct/kWh eingeführt werden. Im Ergebnis führt auch diese Maßnahme zu einer Entlastung der EEG-Umlage durch die Senkung der spezifischen Förderkosten für Biomethan.

Andererseits muss eine nach Leistungsklassen differenzierte Anhebung der Vergütungssätze für den aus Biomethan-KWK erzeugten Strom in Höhe von durchschnittlich 0,68 ct/kWH erfolgen. Die Kosten dieser Ergänzung im EEG lassen sich bei sehr ambitioniertem Wachstum des KWK Einsatzes von Biomethan mit max. 30 Mio. €/a abschätzen.

„Zielgerichtet, kosteneffizient, klimafreundlich und am Ende für alle billiger, das ist unser Lösungsvorschlag“, unterstreicht Reinhard Schultz und bietet allen Entscheidungsträgern Gespräche an.


Die Kurzstudie ist als Download verfügbar unter: http://www.biogasrat.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=290&tmpl=component&format=raw&Itemid=115

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